Europawahl 2014: Bayreuther EU-Bürger dürfen ebenfalls abstimmen

Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der deutschen Abgeordneten für das neue Europaparlament statt. An dieser Wahl können sich in Bayreuth auch Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union aktiv beteiligen.

Wie das Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth mitteilt, müssen Wahlberechtigte aus EU-Ländern am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung haben. Sie dürfen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europaparlament ausgeschlossen sein. Außerdem müssen sie in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag und muss bis spätestens 4. Mai 2014 beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, eingegangen sein.

EU-Bürger, die aufgrund ihres Antrages bereits bei der Europawahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Dies gilt nicht für all jene, die bei früheren Wahlen (1979 – 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren. Sie müssen für eine Teilnahme an der anstehenden Europawahl einen neuen Antrag stellen. Gleiches gilt auch nach einem Wegzug ins Ausland und einem erneuten Zuzug in die Bundesrepublik.

Antragsvordrucke sowie informierende Merkblätter können beim Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth angefordert werden.

EU-Bürger, die als Kandidaten an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und dürfen weder in der Bundesrepublik noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.