Das Wahlamt der Stadt Forchheim teilt mit:

Das Wahlamt der Stadt Forchheim weist bezüglich der Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2014 darauf hin, dass die jeweiligen Wahlvorschläge erst nach entsprechender Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung (= Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen) eingereicht werden können. Diese Bekanntmachung darf vom Wahlamt frühestens am 17.12.2013 und muss spätestens am 09.01.2014 veröffentlicht werden. Die Stadt Forchheim wird die Wahlbekanntmachung am 17.12.2013 durch Anschlag an ihrer Amtstafel veröffentlichen, so dass ab 18.12.2013 die Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Bitte beachten, dass das Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge der 23.01.2014, 18.00 Uhr, ist.

Einem Wahlvorschlag müssen insbesondere neben dem Vordruck „Wahlvorschlag“ auch die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung, die Anwesenheitsliste der Aufstellungsversammlung und die jeweiligen Bewerbererklärungen beiliegen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass bei organisierten Wählergruppen (nicht bei Parteien !!) auch der Organisationsnachweis (z.B. Auszug aus dem Vereinsregister oder die Vereinssatzung) vorzulegen ist. Dieser Nachweis muss zwingend bereits bei der Einreichung des Wahlvorschlages erbracht werden, ansonsten gilt die Wählergruppe als nicht organisiert (Art. 24 Abs. 2 letzter Absatz GLKrWG). Es kann hier auch nicht auf den bereits bei der letzten Kommunalwahl vorgelegten Organisationsnachweis verwiesen werden. Die Einstufung als nicht organisierte Wählergruppe hat im Kommunalwahlrecht entscheidende Auswirkungen insbesondere auf die (dann zwingend erforderliche öffentliche) Ladung zur Aufstellungsversammlung.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir für die Einreichung der Wahlvorschläge ausdrücklich darauf hinweisen, dass Behörden sowohl am Heiligen Abend als auch an Silvester dienstfrei haben. Außerdem ist die Verwaltung der Stadt Forchheim auch am Freitag, den 27.12.2013, und am Montag, den 30.12.2013, geschlossen. Dies bedeutet, dass beim Wahlamt der Stadt Forchheim in dem Zeitraum vom 24.12.2013 bis einschließlich 01.01.2014 (zumindest persönlich) keine Wahlvorschläge eingereicht werden können und somit auch nicht geprüft werden.

Um bei der Einreichung der Wahlvorschläge gleich eine entsprechende Vorprüfung durchführen und besprechen zu können, möchten wir alle Wahlvorschlagsträger um eine persönliche Abgabe der Unterlagen im Wahlamt der Stadt Forchheim und um eine entsprechende (telefonische) Terminabsprache mit Herrn Walda (Tel.: 09191/714-230) oder Frau Decker (Tel.: 09191/714-343) bitten.