Gudrun Brendel-Fischer: Mehr Lohn für die Hebammen!

„Die Aufnahme der Hebammenhilfe in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist sehr lobenswert“, betont stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Gudrun Brendel-Fischer. In Gesprächen mit Hebammen sei sie immer wieder auf das große Problem der in den letzten Jahren gestiegenen Berufshaftpflichtprämien in der Geburtshilfe hingewiesen worden. Der nächste Schritt müsse sein, das Einkommen der Hebammen, insbesondere der freiberuflich Tätigen, schnell und entscheidend zu verbessern. „Die Arbeit der Hebammen ist gesellschaftlich unverzichtbar und muss sich auch in Zukunft lohnen“, stellt Gudrun Brendel-Fischer fest. Hinzu komme, dass für junge Frauen und Männer, die sich für Familiengründung und Elternschaft entscheiden, die Wahlfreiheit des Geburtsortes erhalten bleiben soll. Deshalb sei eine verlässliche und flächendeckende Versorgung der Frauen bzw. der Familien mit Hebammenhilfe in ganz Bayern auch in Zukunft wichtig. Um diese zu gewährleisten – auch vor dem Hintergrund der weiter steigenden Berufshaftpflichtprämien in der Geburtshilfe – sei es deshalb notwendig das Einkommen der Hebammen und insbesondere der freiberuflichen Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung zielgerichtet zu verbessern.

Laut Gudrun Brendel-Fischer haben sich seit 2010 nach den Zahlen des Deutschen Hebammenverbandes rund 20 Prozent der Hebammen in Deutschland aus der Geburtshilfe zurückgezogen. Von den etwa 20.000 Hebammen in Deutschland bieten etwa 3.000 noch klassische Geburtshilfe an. Brendel -Fischer sieht hier vor allem für das flache Land ein dünner werdendes Versorgungsnetz.

Mit dem Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert sich weiterhin für die Hebammen einzusetzen. „Das Berufsbild der Hebammen hat sich verändert, sie unterstützen Familien auch in der Zeit vor und nach der Geburt und übernehmen somit vermehrt Aufgaben, die früher im Familienverbund geleistet wurden“, so Gudrun Brendel-Fischer. Hebammen seien auch wertvolle ‚Frühwarnsysteme‘ und stehen gegebenenfalls am Anfang einer Präventionskette im Interesse der Neugeborenen.

Durch die zum 1. Mai 2012 erfolgten landesrechtlichen Reformen der Hebammengebührenordnung ist bereits sichergestellt, dass alle künftigen Verbesserungen in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch den bayerischen Hebammen auch im kleinen Bereich der privaten Abrechnung zu Gute kommen.