OLG Bamberg bestätigt Haftbefehl gegen ehemaligen Oberbürgermeister

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die weitere Beschwerde des früheren Oberbürgermeisters von Bad Kissingen gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 23.09.2013 verworfen. Das Landgericht Würzburg hatte seinerseits die gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 30.06.2013 gerichtete Beschwerde des Beschuldigten als unbegründet verworfen. Damit bleibt der Beschuldigte weiter in Untersuchungshaft.

Aus Sicht des OLG Bamberg besteht beim Beschuldigten sowohl ein dringender Tatverdacht bezüglich der Tatvorwürfe Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung als auch fortbestehen-de Fluchtgefahr, weshalb der gegen ihn erlassene Haftbefehl aufrechtzuerhalten war.