Forchheimer CSU-Stadtratsfraktion will möglichst niedrige Friedhofsgebühren

Im Rahmen des Handlungsspielraums möglichst niedrige Friedhofsgebühren aber auch  Einhaltung administrativer Vorschriften sind die Ziele der CSU-Stadtratsfraktion

Im Mittelpunkt der jüngsten Fraktionsvorstandssitzung standen die Gebühren für die Benutzung von Gräbern auf den städtischen Friedhöfen. Hierzu wurde seitens Fraktionsvorsitzenden Udo Schönfelder neben OB Franz Stumpf auch Reimund Kupfer als Initiator der Interessengemeinschaft hinzugezogen. Im Vorfeld gab es unterschiedliche Positionierungen seitens der Interessengemeinschaft einerseits und der Stadt, die eine Berechnung des Kommunalen Prüfungsverbandes zugrunde gelegte und nochmals überprüfen lies. Im Wesentlichen gab es unterschiedliche Sichtweisen hinsichtlich der einbezogenen Gesamtkosten, der Kostenaufteilungen, der Verwendung von Plan- oder Ist-Zahlen bzw. der Kostenrechnung und den Liegezeiten. Von besonderer Bedeutung seinen leerstehende Flächen und die zugrundeliegende Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes. Als besonderes Problem wurde thematisiert, dass bei weiterem Rückgang von Grabstätten-Nutzungen die verbleibenden Fixkosten von  weniger werdenden Grabstellen-Nutzer getragen werden müssten, was zu einer Kostenerhöhung führen würde. Dem gelte es gegenzusteuern.

Nach ausführlichen Erörterungen wurde folgendes festgestellt:

Der Sachverhalt solle sachlich weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, einen Konsens zu erreichen. Hierzu wurden die Berechnungsgrundlagen seitens Stadt und Interessengemeinschaft ausgetauscht.

Im Rahmen tatsächlich vorhandener Ermessenspielräume will man die Benutzungsgebühren für Gräber soweit möglich günstiger gestalten. Wobei das Kostendeckungsprinzip gelten müsse. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass auf Grundlage zu beachtender gesetzlicher und administrativer Vorschriften  Kosten aus dem Friedhofsbetrieb seitens der Nutzer und nicht von der Allgemeinheit zu tragen seien. Aber vorhandenen Handlungsspielraum wolle man eben nutzen.

Inwieweit es innerhalb der städtischen Friedhöfe zu unterschiedlichen Gebührenmodellen kommen könne, ist derzeit nicht endgültig zu beurteilen, hier müssen geologische Gutachten zurate gezogen werden.