Forchheim hat Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz
„Wir begrüßen die geplanten Baumaßnahmen zur Lärmreduzierung entlang der Bundesautobahn A73 und hoffen auf eine Steigerung der Wohnqualität in den betroffenen Gebieten. Dank der Lärmschutzmaßnahmen können Forchheim, Burk und Buckenhofen noch näher zusammenwachsen“ kommentiert Oberbürgermeister Stumpf die Planfeststellungsunterlagen der Regierung von Oberfranken. Durch eine Fehlprognose zur Verkehrsentwicklung aus dem Jahr 1975 hat die Stadt Forchheim einen Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz.
Die geplanten Schutzmaßnahmen erstrecken sich entlang der A73 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Forchheim-Nord und nördlich der Anschlussstelle Forchheim-Süd. Sie betreffen die auf der Ostseite der Bundesautobahn liegenden Forchheimer Stadtteile sowie die Stadtteile Burk und Buckenhofen auf der Westseite. Auf einer Länge von 3532 m (Ostseite) und 1720 m (Westseite) werden Lärmschutzwände erstellt, beziehungsweise vorhandene Wälle auf eine maximale Höhe von 8,50 m erhöht. Außerdem wird in beiden Fahrtrichtungen auf einer Länge von mindestens 2,3 km „Flüsterasphalt“, ein lärmmindernder Fahrbahnbelag, aufgetragen. Vom 23. September bis zum 22. Oktober 2013 liegen die Planungsunterlagen im Bauamt aus. Der Bau beginnt, wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist und Haushaltsmittel bereitgestellt wurden.
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