Vorbereitende Untersuchungen für das "Rathausumfeld" in Bayreuth
Der Bereich des Rathausumfeldes soll im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „Aktive Zentren“ genauer untersucht werden. Wie das Rathaus mitteilt, gilt es dabei Fragen der Verkehrsführung mit gewerblichen Entwicklungsspielräumen, einem angemessenen Erscheinungsbild und hoher Aufenthaltsqualität in Einklang zu bringen. Der Stadtrat hat im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, hierzu vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Planunterlagen des Stadtplanungsamtes liegen ab Montag, 12. August, im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 908, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich aus. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Erläuterungen zur Verfügung.
Ein wesentlicher Teil der vorbereitenden Untersuchungen ist die Erstellung eines Erschließungs- und Parkplatzkonzeptes für den gesamten Bereich des Rathausumfeldes. Neben der Datensichtung, ergänzenden Bestandsaufnahmen und –analysen sowie Bedarfsermittlungen ist vor allem eine Variantenuntersuchung zum Thema ruhender Verkehr und Anlieferung eng verzahnt mit den städtebaulichen Ansätzen zu erstellen. Da das Umfeld des Neuen Rathauses auch stadtgestalterisch eine Herausforderung darstellt, sind die Varianten bzw. das tragfähigste Verkehrskonzept auch in ein stadträumliches – mit architektonischen Vorschlägen versehenes – Gestaltungskonzept zu integrieren.
Der Untersuchungsbereich „Rathausumfeld“ mit einer Fläche von ca. 4,7 Hektar ist im Plan des Stadtplanungsamtes dargestellt und beinhaltet das Quartier zwischen Hohenzollernring, Luitpoldplatz (einschließlich Platzfläche) und Kanalstraße (ohne Straßenfläche) sowie die Mainüberdachung einschließlich Annecyplatz.
Ziel der Untersuchungen ist es, Beurteilungsunterlagen über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele zu erhalten. Der Auftrag für die vorbereitenden Untersuchungen wurde an das Büro Projekt 4 aus Nürnberg vergeben.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer, Mieter und Pächter sowie ihre Beauftragen verpflichtet sind, Auskunft über alles zu erteilen, was zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.
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