Personelle Veränderungen an der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth

Symbolbild Bildung
Prof. Dr. Markus Möstl

Prof. Dr. Markus Möstl

Die Mitglieder der Forschungsstelle für Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth haben am 29. Juli 2013 Prof. Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht II der Universität Bayreuth, zum neuen Direktor der Forschungsstelle gewählt. Prof. Dr. Markus Möstl löst Prof. Dr. Stefan Leible ab, der die Forschungsstelle über sechs Jahre lang leitete und seit 1. Juli 2013 neuer Universitätspräsident ist.

Zu stellvertretenden Direktoren wurden die Professoren und Lehrstuhlinhaber Nikolaus Bosch (Strafrecht I) sowie Jörg Gundel (Öffentliches Recht V) gewählt. Die interdisziplinäre Ausrichtung der Forschungsstelle wird gestärkt durch die Aufnahme des Betriebswirtschaftlers und Marketingspezialisten Prof. Dr. Claas Christian Germelmann, Inhaber des Lehrstuhls BWL II (Marketing) der Universität Bayreuth.

Die Geschäfte der Forschungsstelle führt seit dem 1. Juli 2013 Rechtsanwältin Katja Brzezinski.

Hintergrund

Die Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht wurde auf Initiative des Arbeitskreises der Bayerischen Ernährungswirtschaft (ABEW) mit Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung 1990 gegründet. Die Einrichtung gehört zur Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Schwerpunkt der Forschungsstelle ist die wissenschaftliche Behandlung des Lebensmittelrechts aus einer intradisziplinären Perspektive. Denn das Lebensmittelrecht hat neben seiner öffentlich-rechtlichen Dimension auch Berührungspunkte mit anderen Rechtsbereichen wie bspw. dem Wettbewerbsrecht und dem Bürgerlichen Recht. Der internationale Ansatz der Forschungsstelle hat nicht zuletzt seinen Grund in der von europäischen Vorschriften dominierten lebensmittelrechtlichen Gesetzgebung. Die europäischen Vorgaben haben in den letzten Jahren das Lebensmittelrecht in den Mitgliedsstaaten teilweise neu geordnet und sind im ständigen Wandel begriffen. Dabei stellt der gesellschaftliche Anspruch an das Lebensmittelrecht, den gestiegenen Erwartungen an den Verbraucherschutz und den Bedürfnissen der Ernährungswirtschaft gleichermaßen gerecht zu werden, hohe Anforderungen an die rechtsdogmatische Weiterentwicklung von lebensmittelrelevanten Vorschriften. Die interdisziplinären Besonderheiten des Lebensmittelrechts erfordern zusätzlich Fachwissen aus den Wirtschafts-, Natur – und Geisteswissenschaften. Daher kooperiert die Forschungsstelle u.a. mit verschiedenen Einrichtungen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Justiz, Verwaltung und Politik. Unterstützt wird die Arbeit der Forschungsstelle durch den Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.V.