Landesgartenschau Bayreuth hält am neuen Erscheinungsbild fest
In der Diskussion um die Plagiatsvorwürfe zum neuen Erscheinungsbild der Landesgartenschau hat die Durchführungsgesellschaft einen Juristen herangezogen. Ergebnis der fachlichen Prüfung: Sowohl das Logo als auch das Key-Visual stellen selbständige Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar, die Vergabe der Marketingarbeiten an die Agentur propella ist rechtlich einwandfrei. Der Aufsichtsrat der Landesgartenschau hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, bei seiner Entscheidung zu bleiben und den Wettbewerbsgewinner mit der Entwicklung der Marketinglinie zu beauftragen.
Die Freude war groß nach der letzten Aufsichtsratssitzung: Nach einem mehrstufigen Wettbewerbsverfahren, in dem eine Jury zwei Arbeiten zur Abstimmung ausgewählt hatte, war die finale Entscheidung des Aufsichtsrates einstimmig und ohne große Diskussionen auf die Arbeit der Münchner Agentur propella gefallen. Sowohl das Logo als auch die daraus abgeleitete Werbelinie mit Plakaten, Flyern und vielem mehr überzeugten klar.
Doch die Freude währte nur kurz, nachdem erste Plagiatsvorwürfe die Runde machten. Das Ergebnis der juristische Prüfung machte jedoch deutlich: Die Landesgartenschau kann ihr Erscheinungsbild behalten, eine rechtliche Grundlage für die Aufhebung des Wettbewerbs besteht nicht.
Hintergrund der Diskussion ist ein Bild der Online-Agentur Shutterstock, das den Grafikern als Inspiration für ein sog. Key-Visual (Leitmotiv) diente. Die Verwendung dieses Key-Visuals zeigt beispielhaft ein Plakatmotiv. Nach der Durchsicht aller Unterlagen steht nun fest: Für die Verwendung des betreffenden Bildes hatte die Agentur propella einen erweiterten Lizenz-Vertrag mit der Fotoagentur Shutterstock geschlossen, dessen Bedingungen von propella vollumfänglich eingehalten werden. Das Rechtsamt der Stadt Bayreuth stellt überdies klar: „Sowohl das Logo, als auch das Key-Visual stellen selbständige Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Die Entwürfe haben sich durch eine eigene persönliche Schöpfung so weit vom Original entfernt, dass neue urheberrechtlich geschützte Werke entstanden sind. Eine Anlehnung an das fremde Werk ist unter diesen Umständen nach § 24 UrhG rechtlich zulässig“
Auch die Vorwürfe, dass die Agentur propella aufgrund möglicher Verletzung der Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb ausgeschlossen werden müsse, konnten nach der Prüfung entkräftet werden. Die Agentur besitzt die uneingeschränkten und ausschließlichen Rechte am Logo und am Key-Visual. Shutterstock selbst bestätigt das Logo und das Key-Visual als ein „von der Agentur propella selbständig erstelltes Design.“
Trotz der rechtlichen Freigabe wurde in einer extra einberufenen Aufsichtsratsratssitzung diskutiert, wie mit den Vorwürfen umzugehen sei. Mehrheitlich bestätigten die Aufsichtsratsmitglieder ihre Entscheidung für den Wettbewerbsgewinner. Roland Albert, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender brachte es auf den Punkt: „Es liegt kein überzeugender Grund vor, die Entscheidung rückgängig zu machen. Zudem lieferte propella einfach das beste Konzept.“
Die Landesgartenschaugesellschaft freut sich, dass die Vorwürfe nun geklärt werden konnten und stellt sich weiter hinter die Arbeit des Wettbewerbsgewinners. Geschäftsführerin Dagmar Voß bedauert lediglich die Tatsache, dass in der Diskussion um das Plakatmotiv, das nur einen Aspekt der Wettbewerbsarbeit darstellt, die Kreativleistung der Agentur insgesamt geschmälert wurde. „Das eigentliche Logo und die Weiterentwicklung der Werbelinie standen nie zur Debatte.“ Dennoch freut sie sich gemeinsam mit ihrem Geschäftsführerkollegen Ulrich Meyer zu Helligen darauf, dass es nun weiter geht: „Es wird Zeit, dass wir ein eigenes Briefpapier haben!“
Hintergrund:
Anfang April veröffentlichte die Landesgartenschau Bayreuth 2016 GmbH in Anlehnung an ein VOF-Verfahren einen 2-stufigen Wettbewerb, bei dem sich interessierte Agenturen bundesweit für die Teilnahme bewerben konnten.
In der ersten Phase wählte eine Jury aus allen eingegangenen Bewerbern sechs Agenturen für die Bearbeitung eines Erscheinungsbildes für die Landesgartenschau aus. Neben der Entwicklung eines neuen Logos wurden dabei Vorschläge für Plakate, Flyer, Werbemittel und eine Homepage abgefragt.
Gemäß den Vergabegrundsätzen des Bayerischen Staatsministeriums sieht das Gleichbehandlungsgebot vor, dass ein Wettbewerb nicht auf Bewerber und Bieter beschränkt werden darf, die in bestimmten Bezirken ansässig sind. Eine Beschränkung auf die Region Bayreuth wäre demnach nicht vergabekonform. Mit drei von sechs Agenturen aus Bayreuth wurde in der Auswahl neben den fachlichen Kriterien aber bewusst ein regionaler Schwerpunkt gelegt.
In der zweiten Runde des Verfahrens wurde von der Fachjury aus den eingegangenen sechs Arbeiten eine Vorauswahl von zwei Arbeiten getroffen. Die finale Entscheidung unter diesen beiden Arbeiten fällte der Aufsichtsrat der Landesgartenschau Bayreuth 2016 GmbH.
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