Europäisches Chemikalienrecht: Frist läuft am 1. Dezember 2010 ab!
Betriebe, die von den europäischen Chemikalienverordnungen REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) und CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) betroffen sind, sollten den 1. Dezember 2010 im Auge behalten. Darauf weist die IHK für Oberfranken Bayreuth hin.
Chemische Stoffe, von denen jährlich mehr als 1.000 Tonnen hergestellt beziehungsweise importiert werden, und bestimmte gefährliche Stoffe müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert werden. Außerdem müssen ab dem 1. Dezember 2010 Stoffe nach der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Gleichzeitig sind ab diesem Stichtag bestimmte Stoffe innerhalb eines Monats nach dem Inverkehrbringen in ein Verzeichnis nach der CLP-Verordnung zu melden.
Auskünfte erteilt der deutsche REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), IHKs und BAuA veranstalten in den kommenden Monaten mehrere Workshops, bei denen sich betroffene Unternehmen über die geltenden Vorschriften informieren können.
Für Auskünfte rund um die Themen REACH und CLP steht bei der IHK für Oberfranken Bayreuth Frank Lechner, Referent Umwelt /Energie, unter Tel. 0921 886 112 bzw. lechner@bayreuth.ihk.de zur Verfügung.
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