Stadt Bayreuth appelliert an Hundebesitzer: Hundekot entsorgen!

Die Hinterlassenschaft der Vierbeiner ist nicht nur unappetitlich, sondern auch ein hygienisches Problem

Bei der Stadt Bayreuth gehen wieder vermehrt Beschwerden ein, dass Geh-, Rad- und Fußwege, öffentliche Anlagen und Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt werden. Diese Verschmutzungen bieten nicht nur einen unerfreulichen Anblick, sie sind auch ein hygienisches Problem. Ärgerlich ist auch, dass die von der Stadt ausgegebenen Entsorgungsbeutel mit oder ohne Inhalt einfach weggeworfen werden.

Tierbesitzer, insbesondere Hundebesitzer, sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich zu beseitigen und in öffentlichen Abfalleimern oder in der eigenen Mülltonne zu entsorgen. Die Stadt Bayreuth ist bemüht, konsequent gegen Missstände in diesem Bereich vorzugehen. Es ist verboten, Grün- und Spielanlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Gleiches gilt für öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Auf Spielanlagen haben Tiere zudem grundsätzlich nichts verloren. Auch die Verunreinigung von Privatflächen durch Tiere ist unzulässig. Außerdem muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass es grundsätzlich verboten ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit, also zwischen Saat und Ernte, außerhalb vorhandener Wege zu betreten.

Der Fachhandel (Drogerien, Zoo-Handlungen, Großmärkte) bietet sogenannte Hundesets zur Beseitigung von Hundekot an. Entsorgungsbeutel liegen auch bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, sowie im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, kostenlos aus. Außerdem sind sie beim Stadtbauhof erhältlich. Die Entsorgungsbeutel erfüllen allerdings nur dann ihren Zweck, wenn sie im Abfalleimer beseitigt und nicht einfach weggeworfen werden.

Verstöße gegen die Pflicht zur Entsorgung der Hinterlassenschaft der eigenen Vierbeiner können mit Geldbußen geahndet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass der jeweilige Tierhalter bekannt oder identifizierbar ist und dass der Stadt Zeugen zur Verfügung stehen. Ansprechpartner sind das städtische Ordnungsamt und das Umweltamt.