Flutkatastrophe 2013: Helfer in der Not sind gesetzlich unfallversichert
Ohne den unermüdlichen Einsatz von Tausenden ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern wäre die Flutkatastrophe in Deutschland noch dramatischer verlaufen. Die Freiwilligen Feuerwehren, die Technischen Hilfswerke, das Rote Kreuz und andere ehrenamtliche Institutionen, aber auch viele Privatpersonen sind in die Katastrophengebiete gereist, um zu retten und Hilfe zu leisten. Bei diesen Tätigkeiten können sie auch selbst in Gefahr geraten. Hierfür hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen.
Wer bei Katastrophen oder Unglücksfällen Hilfe leistet und andere aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für ihre Gesundheit rettet, steht wie die Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie Elmar Lederer, Erster Direktor der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) und der Bayerischen Landesunfallkasse (Bayer. LUK), mitteilte.
In Bayern sind die KUVB und die Bayer. LUK zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sorgen für die notwendige medizinische Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen und Entschädigungsleistungen.
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