Landratsamt Forchheim: Johannisfeuer dienen nicht der unentgeltlichen Abfallentsorgung

Wie bei Kontrollen in den letzten Jahren festgestellt, glaubt nach wie vor ein nicht geringer Teil der Bevölkerung, dass er seine im Laufe eines Jahres angesammelten brennbaren Abfälle kostengünstig beim Johannisfeuer „entsorgen“ kann. Sofern diese Abfälle nicht nur aus naturbelassenem Holz bestehen, sondern darüber hinaus auch Kunststoffe, Altreifen, beschichtetes Holz und Altöle beinhalten, gefährdet dieses Verhalten in erheblichem Maße die Umwelt. Auch sollte der Veranstalter bedenken, dass die entstehenden giftigen Rauchschwaden, insbesondere für Kinder, äußerst schädlich sind.

Der Veranstalter sollte jedoch auch folgende Punkte beachten:

1. Johannisfeuer sollten grundsätzlich auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. Die Feuerstellen dürfen nicht innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von schutzwürdigen Flächen, insbesondere Magerrasen, Heiden und Felsfluren angelegt werden. Der Abstand zu Feldgehölzen, Streuobstbäumen und Hecken sollte 25 Meter nicht unterschreiten.

Die vorgeschriebenen Mindestentfernungen von brandgefährdeten Gegenständen und sonstige Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.

2. In Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten sind Johannisfeuer grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die Naturschutzbehörde auf Anfrage eine Befreiung von diesem Verbot erteilen.

3. Die aufgeschichteten Haufen, die beim Johannisfeuer abgebrannt werden, sind auch Zufluchtsmöglichkeiten für eine große Anzahl von Tieren. Nach Naturschutzrecht ist es verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Daher sollten die Brennmaterialien erst am Tag des Johannisfeuers gesammelt und aufgeschichtet werden. Ansonsten muss durch Umschichten unmittelbar vor dem Abbrennen sichergestellt werden, dass keine wild lebenden Tiere getötet werden.

4. Sofern Speisen und Getränke verkauft werden, ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

5. Reste von Brennmaterialien und Abfällen (Flaschen usw.) sind zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nach dem Abbrennen des Johannisfeuers umgehend ordnungsgemäß zu beseitigen.

Das Landratsamt Forchheim wird auch heuer wieder Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung vorstehender Anforderungen durchführen. Bei Verstößen gegen abfallrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften müssen die Verantwortlichen mit empfindlichen Geldbußen rechnen.