Verfolgungsfahrt – Haftbefehle gegen Flüchtige erlassen
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Coburg
LANDKREIS KRONACH. Die ersten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Coburg und der Polizeiinspektion Kronach führten zu Haftbefehlen gegen einen 34-Jährigen und eine 21-Jährige. Ein 20-Jähriger wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Am Montagnachmittag konnten die drei aus Thüringen stammenden Straftäter nach einer Verfolgungsfahrt in einem Waldstück bei Hesselbach festgenommen werden. Sie hatten sich mit ihrem weinroten Audi A4 festgefahren. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen hat das Trio bereits am Montagfrüh an einer Tankstelle in Ebersdorf bei Coburg den Audi betankt ohne zu bezahlen. Auch am Nachmittag bedienten sie sich in Naila an einer Tankstelle und fuhren davon. Die 21-jährige Fahrerin, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, entzog sich dann in Kronach einer Kontrolle und gefährdete bei der Flucht mehrere Verkehrsteilnehmer. Bei ihrer Festnahme stellten die Einsatzkräfte deutliche Anzeichen von Drogenkonsum fest.
Die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen aus dem Zulassungsbereich Bamberg waren von dem 34-Jährigen Tage zuvor in Bamberg gestohlen worden. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der weinrote Audi A4 zwar dem 34-Jährigen gehört, das Fahrzeug aber weder zugelassen, noch versichert ist.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg erließ der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kronach Haftbefehl gegen die 21-Jährige und gegen den 34-Jährigen. Während die Frau umgehend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert worden ist, ist der Haftbefehl gegen den Mann unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Die Ermittlungen der Polizei Kronach dauern an.
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