Freie Wähler Forchheim zur "Barrierefreiheit von Wahllokalen"

Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger weisen Wahllokale zahlreiche Hürden für Menschen mit und ohne Behinderung auf. Das ergab eine Befragung der „Aktion Mensch“. Am häufigsten wurden von den Befragten fehlende Behindertentoiletten, nicht vorhandene bzw. unpassende Sitzgelegenheiten zum Ausruhen für Behinderte und ältere Menschen sowie der erschwerte Zugang zum Wahllokal aufgrund von Treppenstufen und anderen Barrieren genannt. Beanstandet wurden weiterhin das Fehlen geeigneter Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe sowie nicht vorhandene Rampen für Rollstuhlfahrer bzw. Gehhilfenbenutzer.

Auch die Wahlunterlagen selbst sind für viele ungeeignet: Menschen mit Lern- oder Leseschwäche benötigen Wahlunterlagen in leichter Sprache, für Blinde oder Menschen mit Sehbehinderung müssen Wahlschablonen zur Verfügung gestellt werden. Thematisch sensibilisierte Wahlhelfer könnten gerade hier Behinderte unterstützen und z.B. in der Wahlkabine assistieren oder die Wahlunterlagen (ohne jegliche Beeinflussung) erklären.

Im Hinblick auf die Wahlen in 2013 und 2014 gilt es aus Sicht der FREIEN WÄHLER zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung zur Wahl gehen und aktiv an politischen Prozessen teilhaben können. Die Umfrage der „Aktion Mensch“ ergab nämlich, dass nur rund 58 Prozent der Menschen mit Behinderung regelmäßig ihre Stimme im Wahllokal abgeben während dies im Vergleich rund 73 Prozent der Menschen ohne Beeinträchtigung tun. Ein möglicher Weise angeführter Hinweis auf die Option der Briefwahl erscheint unter Berücksichtigung der auch auf EU – Ebene umgesetzten UN – Menschenrechtskonvention, die Menschen mit Handicap eine Teilhabe am öffentlichen Leben garantiert, als unangebracht. Hierdurch würde genau das Gegenteil von dem erreicht werden, was beabsichtigt ist, nämlich Separation und Ausschluss.

Im Namen der FREIEN WÄHLER FORCHHEIM bitte ich deshalb die Stadt und die Gemeinden im Landkreis Forchheim, der aufgezeigten Problematik bei der Auswahl der Wahllokale Rechnung zu tragen sowie bei Bedarf geeignete Assistenz und Wahlschablonen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus könnte ein sachkundiger Ansprechpartner seitens der Kommune bestimmt und dessen Erreichbarkeit öffentlich bekannt gegeben werden, damit im Vorfeld der Wahlen Menschen mit Behinderung Auskunft über die ihnen zugeteilten Wahllokale im Wohnumfeld erteilt und die Beantragung einer erforderlichen Wahlassistenz entgegen genommen werden kann.

Manfred Hümmer