Klimawoche des Landkreises Forchheim: "Freie Wahl des Schornsteinfegers – Was bringt mir das?"
Vortrag in Forchheim
Die neuen Regelungen im Kaminkehrerwesen bringen für die Immobilienbesitzer neue Freiheiten, aber auch Pflichten mit sich. Zur Information der Bürger fand im Rahmen der vom Büro Energie und Klima organisierten Klimawoche des Landkreises Forchheim im Kulturraum St. Gereon ein Vortrag zu diesem Thema statt. Dabei referierte der Obermeister der Kaminkehrerinnung Oberfranken, Herr Herbst, über die neuen Möglichkeiten, aber auch bestehenden Pflichten, die dabei zu beachten sind.
So können Hauseigentümer beispielsweise einen Schornsteinfeger ihrer Wahl mit den Kehrleistungen beauftragen, müssen dann aber darauf achten, dass sie die im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehrintervalle einhalten und die entsprechenden Formulare und Protokolle fristgerecht dem weiterhin zuständigen Bezirkskaminkehrermeister zum Eintrag ins Kehrbuch zukommen lassen.
Ergänzend dazu teilte Herr Schneider vom Fachbereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ des Landratsamtes Forchheim mit, dass bei Nichtbeachtung die Betroffenen u. U. mit Sanktionen seitens der Überwachungsbehörde rechnen müssen; dies könne ein Bußgeldverfahren oder eine teure Ersatzvornahme (unter Zwang) sein.
Jeder Hauseigentümer sollte zudem bedenken, dass er sich diesen (Verwaltungs-)Aufwand sparen kann, wenn er weiterhin seinen bisherigen Kaminkehrer kommen lässt. Im Übrigen ist es eher unwahrscheinlich, dass ein anderer Kaminkehrer, der nur wegen vereinzelten Beauftragungen kommt, die Leistung günstiger anbieten kann.
Allerdings besteht nicht nur für den Immobilienbesitzer die Wahlfreiheit des Schornsteinfegers; umgekehrt könnte ein Schornsteinfeger auch bestimmte Kehrleistungen ablehnen (z. B. bei Meinungsverschiedenheiten oder bei säumigen Gebührenzahlern).
Im Verlauf des Vortrags kam Herr Herbst noch auf die weiteren Aufgaben zu sprechen. So bleiben die hoheitlichen Tätigkeiten, wie die Überprüfungen der Heizanlagen in gesetzlich vorgeschriebenen Zeitabständen und die Feuerstättenschau den Bezirkskaminkehrern vorbehalten. Die Überwachung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben (Abgasverluste, Feinstaubregelungen, usw.) obliegt ebenfalls den Schornsteinfegern. Zukünftig werden auch mit Scheitholz bestückte Kaminöfen, Holzheizungen und Pelletsanlagen, etc. unter bestimmten Voraussetzungen geprüft und kontrolliert.
Bei der anschließenden Diskussionsrunde wurde die Vielzahl der Zuhörerfragen von Herrn Herbst und Herrn Schneider kompetent beantwortet.
Weitere Informationen zu den Schornsteinfegerregelungen, entsprechende Formularbeispiele, die Liste der in den jeweiligen Kehrbezirken zuständigen Bezirkskaminkehrermeister und vieles mehr finden Sie im Internet unter www.landkreis-forchheim.de.
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