Vorläufiges Ergebnis der Suchmaßnahmen im Mordfall Peggy K.

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth und des Polizeipräsidiums Oberfranken

LICHTENBERG, LKR. HOF. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth überprüft seit Mitte 2012 in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachkommissariat der Kripo Bayreuth die umfangreichen Ermittlungsergebnisse im Komplex „Peggy“, insbesondere deshalb, weil die Leiche der Peggy K. bislang nicht aufgefunden werden konnte.

Bei den Untersuchungen wurde insbesondere darauf geachtet, ob sich hinsichtlich einzelner damals bearbeiteter Spuren und überprüfter Personen im Lauf der Zeit neue Erkenntnisse ergeben haben, aufgrund derer eine andere Bewertung durch die Ermittlungsbehörden notwendig geworden ist und sich gegebenenfalls doch noch Hinweise auf den Verbleib der Leiche von Peggy K. ergeben könnten.

Aus der Gesamtschau einer Anzahl von Einzelhinweisen ergab sich Anfang April 2013 der Anlass, für die Staatsanwaltschaft Bayreuth, einen Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters zu bewirken und die nun laufende genaue Durchsuchung des Anwesens in Lichtenberg anzuordnen.

Bei den umfassenden Grabungsarbeiten durch die eingesetzten Polizeikräfte und Mitarbeitern des Technischen Hilfswerks haben die Ermittler einzelne Knochenteile gesichert. Daraus dürfen aber keine voreiligen Schlüsse gezogen werden, da in dem Bereich der Kirche und des historischen Friedhofs um das Kirchenareal auch früher bereits bei Straßenbauarbeiten Knochenteile aufgefunden wurden. Auch steht noch nicht fest, ob es sich um menschliche oder tierische Knochen handelt.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat deshalb eine genaue gerichtsmedizinische Untersuchung dieser Knochenfunde in Auftrag gegeben. Eine derartige Laboruntersuchung nimmt erfahrungsgemäß mehrere Tage in Anspruch. Bis zum Vorliegen dieses Untersuchungsergebnisses bleibt der Fundort auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bayreuth weiterhin polizeilich abgesperrt.