MdL Eduard Nöth begrüßt Entscheidung der EU zum Schutz der Marke "Aischgründer Karpfen"

Wie der Forchheimer CSU-Abgeordnete den Teichwirten im Landkreis Forchheim erfreut mitteilt, ist der „Aischgründer Karpfen“ nun eine EU-geschützte geografische Herkunftsangabe und Herkunftsbezeichnung. Mit dem Schutz des „Aischgründer Karpfens“ würdigt die EU, so Eduard Nöth, nicht alleine das Produkt, es ist eine Wertschätzung für unsere gesamte Region. Der Landtagsabgeordnete begrüßt die Begründung der EU. Dort heißt es: „Die Karpfenteichwirtschaft prägt nicht nur das Landschaftsbild, sondern auch das kulturelle Leben.“ Das geografische Gebiet für den „Aischgründer Karpfen“ umfasst nur Karpfenteiche, die in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Neustadt an der Aisch, Bad Windsheim, Fürth, Nürnberger-Land, Kitzingen, Bamberg und Forchheim sowie in den Städten Erlangen, Bamberg, Nürnberg, Fürth und Forchheim liegen. Der „Aischgründer Karpfen“ ist fester Bestandteil der Region und gehört zur Identität des Aischgrundes. Nöth dankte allen Teichwirten im Aischgrund und der Firma Karnbaum in Forchheim für ihre wertvolle Arbeit zum Erhalt der Kulturlandschaft und zur Produktion dieser fränkischen Fischspezialität.