Appell der Stadt Bayreuth: Hunde in Grünanlagen anleinen!

Rathaus weist auf Vorgaben der städtischen Grünanlagensatzung hin – Hunde dürfen nicht frei herumlaufen

Alljährlich mit Beginn des Frühjahrs häufen sich beim Ordnungsamt die Beschwerden über freilaufende Hunde, die für andere Spaziergänger schnell zur Belästigung werden können. In diesem Zusammenhang weist das Rathaus auf die geltende Grünanlagensatzung der Stadt Bayreuth hin.

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst alle von der Stadt Bayreuth unterhaltenen Parkanlagen, Erholungsgrünanlagen sowie die begrünten Flussläufe des Roten Mains und des Mistelbaches, Liegewiesen, Kinder- und Ballspielplätze, Skate- und Trendsportanlagen sowie die öffentlich zugänglichen Flächen in den Kleingartenanlagen im Stadtgebiet. Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind Flächen, die mit Rasen, Blumen oder Gehölzen gestaltet sind, gärtnerisch gepflegt und von der Stadt der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch alle zu den Grünanlagen gehörenden Wege, Plätze und Wasseranlagen.

Hunde sind in städtischen Grünanlagen so zu führen, dass sonstige Besucher, also Kinder, Jogger, Radfahrer, aber auch andere Hundehalter nicht gefährdet oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt werden. Außerdem dürfen Hunde nur an einer höchstens 1,20 Meter langen reißfesten Leine mitgeführt werden. Wichtig ist, dass die Person, die einen Hund führt, jederzeit in der Lage sein muss, das Tier im Zaum zu halten. Vorsätzliche Verstöße können mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld geahndet werden.

Der vollständige Text der Grünanlagensatzung kann auf der städtischen Internetseite unter www.bayreuth.de nachgelesen werden.