MdB Anette Kramme: "SPD setzt zusätzliche Bundesmittel für Krippenausbau durch"
Zu den aktuell vom Bund zugesagten zusätzlichen Bundesmitteln für den Krippenausbau in Höhe von 580,5 Mio. Euro erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme:
Wenige Monate vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr am 1. August 2013 kommt es darauf an, den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Stadt und Landkreis Bayreuth weiter voranzubringen. Es ist fünf vor zwölf.
Schon lange ist bekannt, dass der Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege höher ist als ursprünglich von der Bundesregierung angenommen. Diesen höheren Bedarf hat die zuständige Bundesfamilienministerin Schröder stets bestritten. Nur auf massiven Druck der SPD im Bund und in den Ländern stellt die Bundesregierung jetzt zusätzliche Bundesmittel für den Kitaausbau bereit. Der Bund beteiligt sich somit an der Schaffung von zusätzlichen 30.000 Plätzen.
Diese Mittel müssen nun schnell vor Ort ankommen. Die Einrichtungen und die Eltern warten dringend darauf. Es ist erfreulich, dass der Freistaat Bayern für 2013 und 2014 weitere 90 Mio. Euro abrufen kann.
Die zuständige Bundesfamilienministerin duckt sich seit Jahren weg, wenn es darum geht, den Ausbau der frühkindlichen Bildung zu forcieren. Obwohl Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Pflicht sind, diesen Ausbau voranzubringen, schiebt sie die Verantwortung allein Ländern und Kommunen zu.
Erst im Juni 2012, als die Bundesregierung die Zustimmung der SPD-geführten Länder zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts benötigte, erklärte sich die Bundesregierung unter Druck bereit, zusätzliche Mittel für den Ausbau zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Verhandlungen über dieses Gesetz hatten sich die SPD-Ministerpräsidenten Kurt Beck und Olaf Scholz mit ihrer Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes am Kitaausbau durchgesetzt.
Perspektivisch brauchen wir auch nicht nur mehr Kinderbetreuungseinrichtungen. Es geht auch darum, dass diese flexiblere Öffnungszeiten anbieten, beispielsweise für Beschäftigte mit Schichtarbeitszeiten. Es kann nicht sein, dass eine alleinerziehende Verkäuferin mit Arbeitszeiten in den Abendstunden und am Wochenende nicht berufstätig sein kann, weil sie keine Möglichkeit für eine Kinderbetreuung hat.
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