Gudrun Brendel-Fischer: "Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz"

Wie CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mitteilt, haben ab August 2013 Kinder ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Für die Kommunen, die ein optimales Kinderbetreuungsangebot für unter Dreijährige bereithalten wollen, den Krippenbedarf aber nicht decken werden können, schlägt die CSU-Politikerin vor, die Einrichtung einer Großtagespflege in Angriff zu nehmen. Bei dieser durch den Freistaat geförderten Form betreuen mindestens zwei Tagespflegepersonen gleichzeitig sechs bis zehn Kinder. Die Betreuerinnen und Betreuer benötigen einen entsprechenden Qualifikationsnachweis.

„Über unsere Jugendämter wurden diese intensiven Kursangebote ja mehrmals ermöglicht“, so Gudrun Brendel-Fischer, die sich in Gaimersheim im Landkreis Eichstätt eine zukunftsweisende Einrichtung angesehen hatte, wo sich die Großtagespflege mit einem benachbarten Seniorenheim einen gemeinsamen Garten teilt.

Im Gegensatz zur traditionellen Tagespflege findet bei der Großtagespflege die Betreuung nicht im privaten Rahmen, sondern in einem öffentlich angemieteten Raum statt. „Diesen zu finden, dürfte in den meisten Gemeinden nicht schwer fallen“, so Gudrun Brendel-Fischer. Und auch beim Personal ließen sich Ressourcen wecken.

Bei ihrem Besuch in der oberbayerischen Einrichtung habe sie erfahren, dass die meisten Betreuerinnen früher in einem pädagogischen oder pflegerischen Beruf tätig waren, nach einer langen Auszeit hier nicht mehr einsteigen wollten, die Großtagespflege aber mit der überschaubaren Gruppengröße sie hingegen angesprochen habe.

Informationen dazu gibt es bei den Jugendämtern vor Ort, im Internet gibt es Auskunft unter www.blja.bayern.de beim Bayerischen Landesjugendamt.