Verbesserte Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ab 2013

Das Büro für Energie und Klimaschutz des Landkreises Forchheim informiert

Die bestehende Zuschussförderung des Bundes für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wurde nochmals verbessert. Ab sofort kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ bereits für Einzelmaßnahmen, wie z. B.

  • Erneuerung der Fenster und/oder der Außentüren
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Erneuerung der Heizungsanlage oder
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % in Anspruch genommen werden.

Dadurch soll den Hausbesitzern die Entscheidung für Energie sparende Maßnahmen an Wohngebäuden erleichtert werden. Sie können künftig mit bis zu 18.750 Euro einen deutlich höheren Investitionszuschuss von der KfW erhalten.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom jeweiligen energetischen Standard des Hauses nach der Sanierung; je besser der erreichte Energiestandard, umso attraktiver ist die Förderung. Bereits bei Antragstellung sind das angestrebte energetische Niveau sowie die geplanten Maßnahmen durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

Im Übrigen werden die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 ab 01.03.2013 angehoben.

Wichtige allgemeine Hinweise zur Antragstellung für die KfW-Programme

Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Handwerkerleistung zu stellen:

  • für die Zuschussvariante direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • für die Darlehensprogramme über die jeweilige Hausbank.

Ausnahme: Der mögliche Zuschuss für eine Baubegleitung kann erst im Nachhinein beantragt werden.

Weitere Informationen zu allen KfW-Programmen sind im Internet unter www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der Telefonnummer 0800/5399002 erhältlich.

Außerdem bietet das Büro Energie und Klimaschutz des Landkreises Forchheim am Montag, 18. Februar 2013 in der Dienststelle Löschwöhrdstr. 5 in Forchheim wieder eine kostenlose Bürgerberatung an. Für diese individuellen Beratungstermine (je ca. 30 Minuten) ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, Tel. 09191/86-1025.