IHK Oberfranken: Unternehmen brauchen Planungssicherheit

Seit Monaten findet eine erbitterte Debatte über die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) statt, die ab Ende 2024 gelten soll, obwohl viele Fragen noch offen sind. Aktuell ist eine Verschiebung um zwölf Monate in Diskussion, die aus Sicht der IHK für Oberfranken Bayreuth alternativlos ist.

Warum diese Verordnung letztendlich jeden betrifft? „Sie trinken gerne Kaffee oder Kakao, essen gerne Rindfleisch? Sie nutzen aber auch Holz, Soja, Palmöl oder Naturkautschuk, oft ohne es zu wissen. Soja etwa ist in über 30.000 industriellen Produkten enthalten, beim Palmöl lässt sich gar nicht quantifizieren, in wie vielen industriellen Produkten es eingesetzt wird. Naturkautschuk wiederum wird in erster Linie für Autoreifen benötigt“, macht Dr. Johanna Horzetzky deutlich, bei der IHK für Oberfranken Bayreuth Leiterin der Stabsstelle International. „In vielen Fällen muss heute für den Anbau Wald weichen für entsprechende Anbauflächen – in Europa genauso wie etwa in der Taiga oder in den Urwäldern Südamerikas, Afrikas und Südostasiens.“ Elementar bei der EUDR ist, dass nicht nur illegale Entwaldung ausgeschlossen ist, sondern Entwaldung generell, also auch solche, die im Produktionsland legal wäre. Laut WWF Deutschland gehen alleine im brasilianischen Amazonasregenwald im Schnitt 3.600 Fußballfelder pro Tag verloren.

Aufgrund der Tatsache, dass viele Unternehmen von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen sind, begrüßt Steffen Tropitzsch, Vorsitzender des Außenhandelsausschusses der IHK für Oberfranken Bayreuth, die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um zwölf Monate zu verschieben und die Verordnung nochmals anzupassen. Für diese Verschiebung hatten sich die deutschen Industrie- und Handelskammern zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden eingesetzt. Tropitzsch: „Wir appellieren an alle Beteiligten, diese Entscheidung in den nun anstehenden Verhandlungen zwischen den verschiedenen EU-Institutionen zügig zu bestätigen.“

Verschiebung des Geltungsbeginns ist alternativlos

„Die Verschiebung des Geltungsbeginns ist wirtschaftlich gesehen alternativlos“, stellt Tropitzsch klar. „Alles andere wäre ein weiterer Tiefschlag für unsere Wirtschaft, die an unzähligen Fronten unter Druck steht.“ Auch müsse das länderspezifische Benchmark-System spätestens ein halbes Jahr vor Beginn des verschobenen Starts zur Verfügung stehen. „Das ist essenziell“, betont der Vorsitzende des IHK-Außenhandelsausschusses.

Wichtiger Schritt, um Klimaschutz und Bürokratieabbau in Einklang zu bringen

Er macht aber auch deutlich, dass der IHK-Außenhandelsausschuss das Ziel der Verordnung unterstützt, die weltweite Entwaldung wirksam einzudämmen. Tropitzsch: „Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass die Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie für die Unternehmen umsetzbar bleiben. Die vom Parlament beschlossenen Anpassungen sind daher ein wichtiger erster Schritt, um Klimaschutz und Bürokratieabbau miteinander in Einklang zu bringen.

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