Stadt Kulmbach verschickt Bescheide über Grundsteuer

Logo der Stadt Kulmbach

Grundstückseigentümer aufgepasst! Bald werden die Bescheide für die Grundsteuer 2025 versandt

Die Stadt Kulmbach teilt mit, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Kulmbach in den nächsten Tagen den Bescheid über die Grundsteuer für das Jahr 2025 erhalten werden. Dieser Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode des wertunabhängigen Flächen-Modells.

Der diesem Bescheid zugrundeliegende Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt Kulmbach nach den von den Eigentümerinnen und Eigentümern übermittelten Daten berechnet und mit dem jeweiligen Hebesatz A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) sowie Hebesatz B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) multipliziert.

Diese Hebesätze wurden im Rahmen einer Hebesatzsatzung durch den Stadtrat Kulmbach in seiner Sitzung am 26. September 2024 beschlossen und betragen für Grundsteuer A 200 v. H. sowie für Grundsteuer B 300 v. H. (bekannt gegeben im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 40 vom 18. Oktober 2024).

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag dürfen wir Sie deshalb bitten, sich ausschließlich schriftlich an das Finanzamt Kulmbach oder an die Informationshotline unter der Telefonnummer: 089/30700077 zu wenden.

Bei allen anderen Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerabteilung der Stadt Kulmbach unter den auf Ihrem Bescheid angegebenen Kontaktdaten wenden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert