Christkindlesmarkt Bayreuth: Diese Verkehrsregeln gelten
Von Montag, 25. November, bis Montag, 23. Dezember, findet auf dem Stadtparkett in der Bayreuther Fußgängerzone der traditionelle Christkindlesmarkt statt. Dazu wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Samstag, 16. November, um 10.30 Uhr, bis einschließlich Dienstag, 24. Dezember, zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen in der Frauengasse ist frei. Das Radfahren im Marktgelände ist verboten.
Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für den Christkindlesmarkt ist der Lieferverkehr während der gesamten Marktdauer nur eingeschränkt möglich. Für folgende zwei Bereiche des Marktes ist der Lieferverkehr werktags für die Zeit von 21 Uhr bis 10 Uhr freigegeben: Zum einen über Mühltürlein für die Frauengasse und Maximilianstraße 58-66 sowie 65-74, zum anderen über die Kanzleistraße bis Sophienstraße. Das Durchfahren des Christkindlesmarktes vom Mühltürlein Richtung Sophienstraße und umgekehrt ist untersagt.
Außerhalb des gesperrten Veranstaltungsbereiches gilt in der Maximilianstraße die reguläre Lieferverkehrszeit werktags von 17.30 Uhr bis 10.30 Uhr. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Fahrgassen müssen frei bleiben und Wendemöglichkeit dürfen nicht zugeparkt werden.
Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass das Parken in Grünflächen, insbesondere entlang der Hindenburgstraße, untersagt ist. Gleiches gilt für Verkehrsteilnehmer, die verbotswidrig den gemeinsamen Rad- und Fußweg befahren und damit Fußgänger und Radfahrer gefährden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucherinnen und Besucher zum Beispiel auf das Parkhaus an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kfz-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße ausweichen.
Öffnungszeiten
Geöffnet ist der Christkindlesmarkt montags bis donnerstags von 10 bis mindestens 19.30 Uhr, freitags und samstags von 10 bis 21 Uhr, und sonntags von 11 bis ebenfalls mindestens 19.30 Uhr. Sonntags bis donnerstags ist es den Marktlaufleuten freigestellt, ihren jeweiligen Stand bis maximal 21 Uhr geöffnet zu halten.
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