Korrigierte Planunterlagen zum Bahnausbau in Bamberg
„3. Planänderung – 1. Änderung nach Erörterung“ so, der etwas sperrige Titel des aktuellen Verfahrensschritts im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bahnstrecke durch das Stadtgebiet Bamberg. Bereits vor über einem Jahr wurden dazu die aktualisierten Planunterlagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme. Dann wurden bei den ausgelegten und im Internet veröffentlichten Unterlagen jedoch vereinzelt Unstimmigkeiten festgestellt. Folge: Die Regierung von Oberfranken kündigte eine Wiederholung der Auslegung für Januar 2024 an. Doch daraus wurde nichts, die Wiederholung der Auslegung wurde aufgrund weiterer festgestellter Unstimmigkeiten auf unbestimmte Zeit verschoben. Jetzt ist es soweit: Wie die Regierung von Oberfranken mitteilt, werden die korrigierten Planunterlagen der „3. Planänderung – 1. Änderung nach Erörterung“ nun in teilweise geänderter Fassung nochmals ausgelegt und zwar im Zeitraum vom 4. November bis 3. Dezember 2024. Allen Betroffenen wird damit erneut die Gelegenheit gegeben, Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben.
Wie funktioniert die Einsichtnahme in die Unterlagen?
Die Planfeststellungsunterlagen mit Zeichnungen, Lageplänen, Erläuterungen etc. befinden sich ab 4. November 2024 digital auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter dem Link https://www.reg-ofr.de/pfa22weiter.
Neben der digitalen Einsicht gibt es auch die Möglichkeit der analogen Einsichtnahme: Die Planunterlagen zum 3. Planänderungsverfahren liegen ab Montag, 4. November bis einschließlich Dienstag, 3. Dezember 2024, in der Stadt Bamberg, Baureferat, Zimmer 1 (Anmeldung) und Pavillon (Auslegung), Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus.
Anmeldungen sind per Mail unter bahnausbau@stadt.bamberg.de oder telefonisch unter 0951/87-1613 bzw. 0951/87-1125 möglich. Das Team der Stabsstelle Bahnausbau ist gerne bei der Einsichtnahme behilflich, eine inhaltliche oder rechtliche Beratung ist der Stadt allerdings untersagt.
Was ist neu?
Die ausgelegten Planunterlagen beinhalten neben der Beseitigung der Unstimmigkeiten auch einzelne technische Planänderungen, die aus bereits erfolgten berechtigten Forderungen und Einwendungen, aus geänderten rechtlichen Vorgaben und der Berücksichtigung städtebaulicher Planungen resultieren.
Die vorgenommenen Änderungen der Texte und Pläne sind jeweils deutlich erkennbar als sogenannte Blaueintragungen gekennzeichnet. Dazu sind diese in den jeweils der zugehörigen Unterlage vorangestellten Vorblättern in BLAU FETT aufgeführt. Darüber hinaus sind diese in den Textteilen, Verzeichnissen und tabellarischen Zusammenstellungen in BLAU FETT dargestellt. In Plänen sind die Anpassungen BLAU FETT hervorgehoben. Zusätzlich ist ein besonderes blau umrandetes Feld auf der rechten Planseite eingefügt, in dem konkret die vorgenommene Korrektur/Änderung aufgeführt ist.
Wie lange können Einwendungen eingebracht werden?
Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endet zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist mit Ablauf des 17. Dezember 2024. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 17. Dezember 2024 (Einwendungsfrist) bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249, Stellungnahmen oder Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Schriftliche Einwendungen können auch elektronisch mit einfacher E-Mail unter der Adresse Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de erhoben werden.
Die Regierung weist darauf hin, dass nur solche Einwendungen zugelassen sind, die sich auf die 3. Planänderung, 1. Änderung nach Erörterung in der nun ausgelegten Fassung beziehen. Einwendungen zu dem bisherigen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die durch die verfahrensgegenständlichen Änderungen des Plans erstmals von dem Vorhaben betroffen sind. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen und Stellungnahmen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort.
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