Die Linke Erlangen: „Linke klagt gegen Grundsteuer – Panische Reaktionen über 2 1/2 Jahre zu spät“

Pressemitteilungen der Die Linke Erlangen:

Bei Politikern kommt es aktuell zu beinahe panischen Reaktionen, da die Reform der Grundsteuer in Kürze umgesetzt werden soll. Diese ist seit 01.01.2022 in Kraft und schon im September 2022 hat die Linke Bayern Popularklage beim Bay. Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit des Bay. Grundsteuergesetzes erhoben.

Lukas Eitel (Stadtrat in Erlangen), der sich ebenfalls an der Popularklage beteiligt, dazu: „Schon aus Respekt vor der kommunalen Verwaltung sowie vor Grundstückseigentümer und Mieter muss unsere Klage umgehend behandelt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass unsere Klage gegen die Reform der Grundsteuer so lange liegen bleibt, bis die Reform in Kraft tritt. Leittragende sind insbesondere die Mieter, auf die die neue und häufig höhere Grundsteuer vollständig umgelegt wird.“

Damals wie heute gilt, so die Landesprecher Martin Bauhof und Kathrin Flach Gomez:

„Das Gesetz führt dazu, dass Grundstücke mit hohem Bodenrichtwert und Gebäude mit relativ hohem Wert künftig in Bayern steuerlich entlastet und im Gegenzug Grundstücke mit niedrigem Bodenrichtwert und relativ niedrigem Gebäudewert höher belastet werden. Zudem wird die Grundsteuer direkt auf die Mieter umgelegt, sodass ein Großteil von ihnen durch die neue Grundsteuer künftig stärker belastet werden wird, während Eigentümer und Mieter in guten bis sehr guten Lagen entlastet werden. Mit dem Gesetz wird nicht nur gegen das steuerrechtliche Prinzip der Leistungsfähigkeit verstoßen, sondern auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da der tatsächliche Marktwert von Grundstücken völlig unberücksichtigt bleibt.

Nach der Reform werden in Bayern Immobilien gleicher Größe völlig gleichbehandelt, ohne die unterschiedliche Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude zu berücksichtigen.“

Völlig unverständlich ist, dass die, durch die Linke Bayern und weitere 23 Klägerinnen und Klägern erhobene Klage bis heute nicht verhandelt wurde. Die Prozessbevollmächtigte Rechtsanwältin Adelheid Rupp fordert mit Schriftsatz vom 11.10.2024:

„Die Popularklage gegen die Reform der Grundsteuer muss ohne weitere Verzögerungen schnellstmöglich verhandelt werden. Alle Verfahrensbeteiligten hatten ausreichend Zeit Stellung zu beziehen. Es ist nicht zu verantworten, dass eine aus Sicht der Kläger verfassungswidrige Reform der Grundsteuer im kommenden Jahr umgesetzt wird und eine Entscheidung über die Klage weiter hinausgezögert wird. Da die Grundsteuer nach geltendem Recht und soweit dies im Mietvertrag vorgesehen ist vom Vermieter umgelegt werden darf, sind bei eine höheren Grundsteuer Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter zu erwarten. Sollte die Klage erst nach der Umsetzung der Reform der Grundsteuer entschieden werden und der Verfassungsgerichtshof den Kläger Recht geben, ist mit einem immensen Aufwand bzgl. der Rückabwicklung zu rechnen. Dies steht in krassem Gegensatz zu der vom Bay. Verfassungsgerichtshof zu erwartende Effizienz bei einem derartigen Verfahren.“

1 Antwort

  1. Leser sagt:

    Also die „Linken“ wollen, dass in den Gebieten mit hohen Grundstückswerten (hier: Erlangen und Umgebung) die Mieter stärker belastet werden. Alles klar.

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