Mehr Sicherheit für die Fußgänger in Sonnefeld

In Sonnefeld wurde eine neue provisorische Fußgängerampel an der Weidhäuser Straße installiert, um den Schulweg für Kinder, insbesondere für die Grund- und Mittelschüler, sicherer zu gestalten.

Eine neue Fußgängerampel hat den Schulweg für die Kinder in Sonnefeld sicherer gemacht. Mit dem Start des neuen Schuljahres ist an der Staatsstraße 2191 (Weidhäuser Straße) auf Höhe der Bushaltestelle eine neue – zunächst provisorische – Fußgängerampel in Betrieb genommen worden. Soweit sich die Ampelanlage im alltäglichen Betrieb als verkehrssicher erweist und durch die Verkehrsteilnehmer angenommen wird, soll sie in eine dauerhafte Lösung verwandelt werden.

Die neue Fußgängerampel hilft den Schulkindern, insbesondere denen der Grund- und Mittelschule, sicherer zur Schule zu kommen. Aber auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität – etwa mit Kinderwagen, Rollstühlen, Gehhilfen sowie Senioren – haben es dank der neuen Ampel einfacher, die Weidhäuser Straße zu queren.

Die Ampelanlage wurde im Rahmen der Schulwegüberprüfung gemeinsam durch die Gemeinde Sonnefeld, die Grund- und Mittelschule, das Staatliche Bauamt Bamberg sowie den örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten der Polizei und das Landratsamt Coburg beschlossen. Umgesetzt wurde die Errichtung durch die Kronacher Servicestelle des Staatlichen Bauamtes Bamberg.

Ziel war es insbesondere, die baulich bedingt für die aktuellen Schülerzahlen weniger geeignete Haltestelle „Schule“ zu entlasten und eine Verlagerung zur lediglich 200 Meter entfernten sowie aus Sicht der Verkehrssicherheit wesentlich besser geeigneten Haltestelle „Weidhäuser Straße“ auf den Weg zu bringen. Dem Bau der Ampel gingen bereits weitere verkehrsrechtliche Anordnungen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit voraus.

Das neue Haltestellen- und Schulwegkonzept wurde eng mit der Gemeinde sowie der Grund- und Mittelschule Sonnefeld abgestimmt. Nichtsdestotrotz wird die neue Verkehrssituation laufend durch die zuständigen Fachstellen beobachtet.

Im derzeitigen Probetrieb der Ampelanlage konnten noch nicht sämtliche gängigen Vorgaben zur Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Sollte eine Umrüstung auf eine dauerhafte Fußgängerampel erfolgen, sind diese aber fest vorgesehen.

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