In der Stadt Bamberg gibt es neue Hebesätze für die Grundsteuer

 In einem Pressegespräch erläuterten (v.l.) Ingmar Ermold (Leiter des Kämmereiamts), Finanzreferent Bertram Felix und Oberbürgermeister Andreas Starke zusammen mit Pressesprecher Michael Memmel die Hintergründe zu den neuen Hebesätzen in der Stadt Bamberg./Foto: Stadt Bamberg, Sebastian Martin

In einem Pressegespräch erläuterten (v.l.) Ingmar Ermold (Leiter des Kämmereiamts), Finanzreferent Bertram Felix und Oberbürgermeister Andreas Starke zusammen mit Pressesprecher Michael Memmel die Hintergründe zu den neuen Hebesätzen in der Stadt Bamberg./Foto: Stadt Bamberg, Sebastian Martin

Darauf haben viele Menschen mit Immobilien- und Grundbesitz in Bamberg seit Monaten gewartet: Die neuen Hebesätze nach der Grundsteuerreform stehen fest. Laut einer Satzungsänderung, die der Finanzsenat und der Stadtrat in ihren Sitzungen am 24. und 25. September 2024 beschließen soll, betragen sie für die Grundsteuer A und B jeweils 635 Prozent. „Es ist wichtig festzuhalten: Für die Stadt Bamberg ergeben sich durch die Änderungen keine Mehreinnahmen“, stellt Oberbürgermeister Andreas Starke klar. Die Stadtkasse wird mit der neuen Berechnungsgrundlage genauso viel Geld einnehmen wie nach dem alten, nämlich rund 15 Millionen Euro im Jahr.

„Wir halten uns natürlich an das allgemeine Ziel der Aufkommensneutralität für die Umstellung vom alten auf das neue System“, betont Starke. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle grundsteuerpflichtigen Personen in Bamberg zum 1. Januar 2025 die gleiche Grundsteuerschuld zu entrichten haben wie vorher. Im Gegenteil: „Es wird zu Verschiebungen kommen. Einige werden Mehrausgaben haben, andere Minderausgaben“, erklärt Finanzreferent Bertram Felix. Das liegt vor allem an dem vom Freistaat vorgegebenen, neuen Berechnungsmodell, das für Jeden mit Immobilien- und Grundbesitz zu einem neuen Grundsteuermessbetrag führt. Multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune ergibt sich daraus die individuelle Grundsteuerschuld.

Ausgangspunkt für die jetzige Umstellung war der 10. April 2018. Damals bewertete das Bundesverfassungsgericht die verwendeten Einheitswerte als veraltet und urteilte: „Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig.“ Es folgten eine Grundgesetz-Änderung im Jahr 2019 und teilweise länderspezifische Regelungen. In Bayern verabschiedete der Landtag für die Grundsteuer B ein wertunabhängiges Flächenmodell, das sich an den physikalischen Flächengrößen von Grundstück und Gebäude orientiert. Das führt dazu, dass umso größer das zu besteuernde Grundstück und das Gebäude sind, die steuerliche Belastung umso höher wird.

Kein Gestaltungsspielraum für die Stadt

Bis Ende April 2023 hatten alle Steuerpflichtigen Zeit, um eine Erklärung zu ihrem Grundbesitz zum Stichtag 1. Januar 2022 abzugeben. Auf dieser Grundlage ermittelte das Finanzamt die neuen Grundsteuermessbeträge für etwa 6,3 Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern, darunter 27.017 Steuerobjekte in Bamberg. „Wir erhielten im Lauf dieses Jahres diese neuen Daten vom Finanzamt. Das Folgende ergab sich automatisch durch die Aufkommensneutralität. Mit einem einfachen Dreisatz errechneten sich die neuen Hebesätze von selbst. Ein Gestaltungsspielraum für uns als Kommune war nicht vorhanden“, erklärt Felix.

Die Rechnung für die neuen Hebesätze lautete: Die gesamten Grundsteuereinnahmen der Stadt Bamberg pro Jahr geteilt durch die Summe aller neuen Grundsteuermessbeträge. So kamen die 635 Prozent für Grundsteuer A und B heraus. „Dass diese 100 Punkte über den vorherigen Hebesätzen liegen, hat ihre Ursache auch in den Ermäßigungen für denkmalgeschützte Gebäude“, sagt Ingmar Ermold, der Leiter des Kämmereiamts. Hier werden die Grundsteuermesszahlen mit 25 Prozent reduziert. „In den meisten bayerischen Städten fällt diese Regelung nicht besonders ins Gewicht, in der Welterbestadt Bamberg ist das jedoch anders. Hier wirkt sich das massiv aus“, erklärt Ermold und verweist auf 5.804 Flurstücke mit 9.132 Gebäuden, die einzeln oder im Ensemble unter Denkmalschutz stehen. „Das sind rund ein Drittel der veranlagten Objekte in der Stadt“, so Ermold.

Mit der neuen Hebesatzfestlegung für das Jahr 2025 wird die Grundsteuerreform voraussichtlich nicht abgeschlossen sein. „Wir gehen davon aus, dass es in den Folgejahren noch zu reformbedingten Anpassungen bei den Messbetragsdaten kommen wird und wir bei den Hebesätzen nachjustieren müssen“, sagt Ingmar Ermold, der Leiter des Kämmereiamts. OB Starke dankt dem Finanzreferenten Bertram Felix und dem Team im Kämmereiamt für die viele Arbeit bei der Umstellung auf die neue Grundsteuer und ordnet deren besondere Bedeutung ein: „Die Grundsteuer ist für uns als Kommune eine wichtige und verlässliche Einnahmequelle, da sie nicht von der Konjunktur beeinflusst wird und nicht abwandern kann.“

Hintergrund: Rechtsmittel gegen Grundsteuermessbescheid

Für die Festsetzung der anfallenden Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Bamberg Berechnungs- und Feststellungsgrundlage.

Die Stadt Bamberg ist an diesen Grundlagenbescheid kraft Gesetz (§182 Abs. 1, § 184 Abs. 1 AO) gebunden. Für Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich daher an die zuständige Stelle beim Finanzamt Bamberg.

Einspruch kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt Bamberg eingelegt werden. Nach Ablauf der Einspruchsfirst ist eine Änderung mittels der Abgabe einer Berichtigung der Grundsteuererklärung beim Finanzamt Bamberg möglich.

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