Neues aus dem Gemeinderat Wattendorf

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Flächennutzungsplan Wattendorf

Im Zuge der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 gingen die Stellungnahmen gemäß Anlage ein.

Die Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen, Hinweisen werden wie folgt durch Arch. Dietz vorgetragen und im Gemeinderat behandelt.

1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forst, Schreiben vom 09.09.2022: Dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird Rechnung getragen. Die Ausweisungen in der Flächennutzungsplanänderung sind zum großen Teil Übernahmen der Bestände (aus Satzungen, Ortsabrundungen, Einzelbauvorhaben) und in geringerem Maß Neuausweisungen. Innenentwicklung und Nachverdichtung innerorts wurde von der Gemeinde betrieben und unterstützt.

Der allgemeine Hinweis „Durch die Bewirtschaftung von angrenzenden Nutzflächen nach guter landwirtschaftlicher Praxis können Emissionen (Geruch, Staub, Lärm), auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden, auf vorgesehene Wohnbebauung einwirken“ wird nachrichtlich übernommen.

Ausweisung G4 im OT Gräfenhäusling: Der südlich der Ausweisung gelegene Betrieb befindet sind in einer Entfernung von ca. 120 m, der zugehörige Stall in etwa 200 m. Bestehende Wohnbebauung ist in einer geringeren oder vergleichbaren Entfernung als die Planung G4 vorhanden. Ein Entfernungsradius von 120 m gilt gemäß IMS vom 10.06.1996 als ausreichend (Schreiben AfELF). Einer Erweiterung des Betriebes in südliche Richtung steht nichts im Weg. Die Ausweisung als M (Mischgebiet) – vorbereitend für die Ausweisung als MD (Dorfgebiet) im Bebauungsplan – wird aus Gründen des Gebietscharakters und Immissionsschutzes festgesetzt.

Ausweisung G1 im OT Gräfenhäusling: Die Ausweisung G1 ist an die Bestandsgebäude angeglichen. Die ausgewiesene Fläche im westlichen Bereich dient zur Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes.

Ausweisung B5 im OT Bojendorf: Die Ausweisung B5 dient ausschließlich dem Einschluss und Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes. Die Mischgebietsfläche wird an den Bestand angeglichen.

Ausweisung M3 im OT Mährenhüll: Die Ausweisung M3 umfasst den Bestand und schießt die zwischenliegende Fläche ein. Es stellt keine Verschlechterung dar.

Der Gebietscharakter des MD wird durch Ausweisung als Mischgebiet im Flächennutzungsplan eingeleitet.

2. Autobahndirektion Nordbayern, Schreiben vom 11.08.2022: Der Hinweis wird nachrichtlich übernommen: „Es wird darauf hingewiesen, dass gegenüber dem Straßenbaulastträger keine Ansprüche aus Lärm- oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden können.“

3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 11.08.2022 Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: Die eingetragenen Baudenkmäler in den Ortsteilen werden im Flächennutzungsplan als nachrichtliche Übernahme aufgenommen.

Bodendenkmalpflegerische Belange: Die Bodendenkmäler, die auf Teilflächen der Ausweisungen W4 und B10 liegen, werden nachrichtlich übernommen: D-4-5932-0136 – „Siedlung der Linearbandkeramik“ D-4-5933-0109 – „Grabhügel mit Funden der Bronzezeit“

Die Ausweisung W2 wird zurückgenommen. Folglich wird die Fläche entsprechend nicht mit einem Bodendenkmal gekennzeichnet.

Die Liste der Bodendenkmäler in der Gemeinde Wattendorf wird als Anlage übernommen.

Die Bodendenkmäler werden nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den Flächennutzungsplan übernommen, in der Begründung aufgeführt, sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen hingewiesen (§5 Abs. 4-5 BauGB) und im zugehörigen Kartenmaterial die Lage und Ausdehnung gekennzeichnet (PlanZV90).

Der Hinweis wird aufgenommen: „Die o.g. Denkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.“

Für alle weiteren, oben nicht genannten Teilflächen wird der Hinweis aufgenommen: „Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG.“

4. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 23.08.2022 Die 20-kV-Freileitungen werden gemäß Lageplänen mit der Titulierung Bayernwerk Netz GmbH und den angegebenen Schutzbereichen (10 m bzw. 15 m) nachrichtlich übernommen.

In Bojendorf ist das Erdkabel bereits verlegt, der Rückbau der Freileitung absehbar. Die Freileitung wird entsprechend nicht mehr dargestellt, lediglich der Trafo.

5. Telekom Deutschland GmbH, Schreiben vom 09.08.2022 Der Hinweis zur Erweiterung des Telekommunikationsnetzes in allen Verkehrswegen und Vorsehung ausreichender Trassen wird als Hinweis in der Bauleitplanung aufgenommen.

6. Wolfgang Rössler, Kreisheimatpfleger, Schreiben vom 06.09.2022 Es besteht Übereinstimmung, dass die Überarbeitung und Anpassung des Flächennutzungsplanes sinnvoll ist und eine gravierende Veränderung von Orts- und Landschaftsbild nicht zu befürchten ist.

Die Festlegung von Dachformen ist Bestandteil der Bebauungspläne. In der Flächennutzungsplanänderung wird darauf nicht eingegangen.

Die Bodendenkmäler werden nachrichtlich übernommen.

7. Landratsamt Bamberg, Schreiben vom 07.09.2022: Naturschutz und Bauleitplanung: Die Gemeinde Wattendorf bzw. Ortsteile der Gemeinde sind vom Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“ umgeben. Oft grenzen bebaute Ortslagen direkt an oder liegen teilweise im Schutzgebiet. Das ist dem Umstand geschuldet, dass mache Ortslagen keine Erweiterungsmöglichkeiten haben und vom Schutzgebiet „umschlossen“ sind.

Im Zuge der Bestandsanpassungen und Abrundungen reichen Ausweisungen in das Schutzgebiet. Bei Neuausweisungen wird darauf Rücksicht genommen, Biotope nicht zu beeinträchtigen.

Wattendorf: Die Ausweisung W2 dient zur Ortsabrundung und zur Erlangung eines sauberen Abschlusses der bebauten Ortslage; sie wird als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Die Ausweisung W3 wird im südlichen Bereich von der Neuausweisung zurückgenommen. Eine nördlich gelegene Teilfläche wird als W3 zur Ortsrandabrundung aufgenommen. Diese Teilfläche liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

Mährenhüll: Schutzgebiete werden nicht berührt

Bojendorf: Die Überschneidung der Ausweisung B10 mit dem Schutzgebiet bleibt bestehen und wird an anderer Stelle ersetzt.

Gräfenhäusling: Die Überschneidung der Ausweisung G1 mit dem Schutzgebiet bleibt bestehen und wird an anderer Stelle ersetzt. Die Ausweisung G2 und eine Teilfläche der G3 sind Bestandsanpassungen. Eine entsprechende Abklärung mit der UNB, wie damit zu verfahren wird (Ersatz), ist erfolgt. Die Flächen G3 und G4 wurden bezüglich Kompensation mit der UNB besprochen.

Schneeberg: Die Fläche S1 ist eine Bestandsanpassung. Die Teilfläche der S2 wird zurückgenommen, aus Gründen des Immissionsschutzes. Die Flächen S2 und S3 wurden bezüglich Kompensation mit der UNB besprochen.

Der Ortsteil Schneeberg ist in seiner Entwicklungsmöglichkeit aufgrund von Schutzgebieten und Topografie sehr eingeschränkt. Mögliche Erweiterungsflächen sind nicht vorhanden, da der Ort vom Schutzgebiet umkreist wird.

Vorgehensweise für das Gemeindegebiet: Die Gemeinde Wattendorf wird den Antrag auf Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Veldensteiner Forst stellen. Als Ersatz werden aus dem Gemeindegebiet Wattendorf Flächen an anderer Stelle in das Schutzgebiet aufgenommen, so dass die Flächenbilanz bei +/- 0 liegt.

Zu diesem Vorgehen sind Vorabstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgt.

In der Anlage sind die Pläne mit der Darstellung der Flächen, die dem LSG entnommen werden und zu ersetzen sind, und die Darstellung der „Ersatzflächen LSG Veldensteiner Forst“. Der Flächenausgleich erfolgt quantitativ. Der Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet (mit Ersatz an anderer Stelle) wird in Folge gestellt.

Immissionsschutz

Die Flächen werden entsprechend ihrem Gebietscharakter ausgewiesen. Die Flächen in den Ortsteilen sind ländlich und dörflich geprägt. Es existieren noch landwirtschaftliche Betriebe in Voll- und Teilzeit. Landwirtschaftliche Anwesen, Höfe mit Nebengebäuden werden gemischt genutzt (Gewerbe). Der Gebietscharakter gibt keine reinen Wohnbauflächen her. Daher erfolgt die Ausweisung entsprechend als gemischte Bauflächen.

Das Amt für Landwirtschaft, Ernährung, Forsten wurde beteiligt. Deren Stellungnahme wird gewürdigt und eingearbeitet.

Wattendorf: W4: Im Bestand befindet sich hier das Feuerwehrhaus. Die Ausweisung erfolgt als Bestandsanpassung als gemischte Bauflächen mit gemischter Nutzung.

W3: Die (südliche) Fläche wird von der Neuausweisung zurückgenommen. Eine nördlich gelegene Teilfläche wird zur Ortsrandabrundung aufgenommen.

Mährenhüll: Das Amt für Landwirtschaft, Ernährung, Forsten wurde beteiligt. Die Ausweisung M3 umfasst den Bestand und schießt die zwischenliegende Fläche ein. Es stellt keine Verschlechterung dar.

Bojendorf: B4: Die Fläche ist die Anpassung an den Bestand, keine Neuausweisung.

B3: Die Fläche stellt die Abrundung der gemischten Bauflächen bis zum Flurweg dar. Die Flächen befinden sich in einer ausreichenden Entfernung (ca. 200 m bzw. 300 m bis zu den Nebengebäuden) zum Holzbearbeitungsbetrieb Sponsel. Bestehende Wohnbebauung auf der Flurnummer 1377 ist näherliegend.

Auf einer Teilfläche befindet sich ein Bolzplatz für Kinder und Jugendliche. Es findet kein Spielbetrieb (anders bei einem Sportplatz) statt bzw. wird er fast nicht mehr genutzt. Da bestehende Wohnbebauung angrenzt, ist der Bolzplatz höchstens als Abwandlung eines Spielplatzes zu sehen.

Gräfenhäusling: Gräfenhäusling ist ländlich / dörflich geprägt. Es existieren noch landwirtschaftliche Betriebe in Voll- und Teilzeit. Landwirtschaftliche Anwesen, Höfe mit Nebengebäuden werden gemischt genutzt (Mischbetriebe, Kleingewerbe). Der dörfliche Charakter ist noch gegeben und soll erhalten bleiben. Der Gebietscharakter gibt keine reinen Wohnbauflächen her. Daher die Ausweisung entsprechend als gemischte Bauflächen.

Die Ausweisung G1 ist an die Bestandsgebäude angeglichen. Die ausgewiesene Fläche im westlichen Bereich dient zur Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes.

Der Abstand der Ausweisung G4 zum südlich gelegen Landwirt wird eingehalten.

Das Amt für Landwirtschaft. Ernährung, Forsten wurde beteiligt. Der südlich der Ausweisung gelegene Betrieb befindet sind in einer Entfernung von ca. 120 m, der zugehörige Stall in etwa 200 m. Bestehende Wohnbebauung ist in einer geringeren oder vergleichbaren Entfernung als die Planung G4 vorhanden. Ein Entfernungsradius von 120 m gilt gemäß IMS vom 10.06.1996 (Schreiben AfELF) als ausreichend. Einer Erweiterung des Betriebes in südliche Richtung steht nichts im Weg.

Schneeberg: Die Ausweisung S1 stellt die Anpassung an den Bestand dar. Die Teilfläche der Neuausweisung S2 wird zurückgenommen, so dass im angrenzenden Bereich keine Wohnbebauung erfolgten kann. Schutzbedürftige Bebauung näher als die bereits bestehende Wohnbebauung zur Gewerbefläche ist so ausgeschlossen.

Bodenschutz

Die im Gemeindegebiet bekannten Altlastenverdachtsflächen „Müllplatz Wattendorf“ (Fl.-Nr. 1129, Gem. Wattendorf) und „Müllplatz Bojendorf“ (Fl.-Nr. 1383, Gem. Bojendorf) werden als Kartenauszug vorab in der Begründung nachrichtlich übernommen, da in dem Änderungsverfahren nur die Ortsteile dargestellt werden. Nach Abschluss des Änderungsverfahrens werden die Altlastenverdachtsflächen im Gesamt-Plan M 1:5.000 dargestellt.

Wasserrecht

In der Gemeinde Wattendorf sind Studien und Verfahren zu wasserrechtlichen Erlaubnissen am Laufen.

Die Aussagen zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung wurden von der Gemeindeverwaltung zugearbeitet: Für die Abwasserentsorgungsanlagen der Gemeinde Wattendorf wurde die wasserrechtliche Erlaubnis zuletzt mit Bescheiden des LRA Bamberg vom 15.09.2023 bis zum 31.12.2024 verlängert.

Das Planungsbüro SüdWasser GmbH wurde vom Gemeinderat Wattendorf bereits im Frühjahr 2023 beauftragt, die Variantenbetrachtung des IB Strunz aus dem Jahr 2022 zu überarbeiten und die dringend erforderlichen Wasserrechtsunterlagen zu erstellen. Im Vorfeld fand zusammen mit Vertretern der SüdWasser GmbH und der Gemeinde ein Gespräch bei der Wasserrechtsabteilung im LRA Bamberg statt.

Dies war erforderlich, weil zum damaligen Zeitpunkt bereits absehbar war, dass eine angestrebte Verbundleitung aufgrund der hohen Kosten für die Einleitung in die Kläranlage Scheßlitz vermutlich nicht zum Tragen kommen wird. Außerdem hat die Stadt Weismain ihre ursprüngliche Zustimmung zur Einleitung zurückgenommen.

Die Fa. Südwasser hat nun die Sanierung der Kläranlagen Bojendorf/Mährenhüll, Gräfenhäusling, Schneeberg und Wattendorf näher betrachtet. Erste Zwischenergebnisse wurden in der Gemeinderatssitzung am 23.05.2024 vorgestellt. Die Sanierung/Ertüchtigung der Kläranlagen erscheint aus heutiger Sicht kostengünstiger als der Verbundleitungsbau. Im Herbst 2024 sollen die Endergebnisse (mit Kostenschätzungen usw.) durch SüdWasser GmbH dem Gemeinderat vorgestellt werden, so dass eine Entscheidung der Gemeinde über die weitere Vorgehensweise möglich ist. Die Einreichung der Wasserrechtsunterlagen ist für Herbst 2024 vorgesehen. Das LRA wird in regelmäßigen Abschnitten über den Stand der Bearbeitung informiert (zuletzt am 24.05.2024).

Sobald alle Abstimmungen getroffen sind und ersichtlich ist, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für die Maßnahmen erteilt wird, wird die Gemeinde die Planungsaufträge auf den Weg bringen.

Aus Sicht der Gemeinde Wattendorf ist bis zur Baugebietsausweisung die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers in den einzelnen Gemeindeteilen sichergestellt.

Bauleitplanung

Der Bedarf der neu dargestellten „Gemischten Bauflächen“ wird ausführlicher begründet.

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Gemeinde Wattendorf bzgl. konkreten Bauvorhaben mit Abrundungs- und Einzelsatzungen weitergeholfen. Die Gemeinde kann keine einzige Baufläche anbieten.

Die Gemeinde führt ein Flächenmanagement, in dem klassische Baulücken, geringfügig bebaute Grundstücke, Leerstände, Wohngebäude mit Leerstandsrisiko usw. in regelmäßigen Abständen kartiert werden. Auf diese Weise kann zum Vermitteln von Leerständen und Nachverdichtungen innerorts beigetragen werden. Da sich die Flächen in privatem Eigentum befinden, beschränkt es sich auf ein Mitwirken und Vermitteln seitens der Gemeinde. Im Zuge der ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) soll u.a. das Bewusstsein für Nachverdichtung, innerörtliche Entwicklung und Altbausanierung geschaffen werden. Der Einbezug der Bürger soll mittels Workshops, Arbeitskreisen auf freiwilliger Basis erfolgen.

Die Gemeinde packt die Leerstandsproblematik an. Da es private Fläche sind, ist sie auf die Mitwirkung der Eigentümer angewiesen. Ein Verkauf stellt gerade bei Landwirten oft ein steuerliches Problem dar.

Innerörtliche Bauflächen werden in der Regel für die eigenen Kinder aufgehoben. Es sind hinterliegende Flächen mit einer Hofzufahrt. Die Hofstelle und Nebengebäude werden gemeinsam genutzt. Eine Trennung solcher Grundstücke / Baurechte einer Hofstelle ist daher nicht oder schwierig umsetzbar.

Der Bebauungsplan „Truhendinger Weg“ wurde nicht voll umgesetzt, die Erschließung hat ca. zur Hälfte stattgefunden. Es sind zwei Baulücken vorhanden. Diese sind nicht in Gemeindehand und so nicht für Bauwerber verfügbar.

Auf sinnlose Flächenversiegelung wird geachtet. Bei den wenigen Neubauten wurde eine minimale überbaubare Fläche festgesetzt und auf die nachhaltigen ökologischen Aspekte hingewiesen.

Dass ein Bedarf an Bauflächen vorhanden ist, erfährt die Gemeindeverwaltung durch die immer wieder kehrenden Nachfragen. Diese kommen von Familien aus der eigenen Gemeinde und dem Umkreis. Gesucht wird das Leben auf dem Dorf, das heißt ein Haus mit Nebengebäude, ggf. mit Tierhaltung, Kleingewerbe o.ä. im typisch dörflichen Charakter und vorhandener Dorfgemeinschaft. Der Wunsch nach schnellverfügbarer Wohn-/ Baufläche im Dorf ist vor allem bei jungen Familien vorhanden.

Die Gemeinde plant Neuausweisungen in sehr überschaubarem Maß. Es ist angedacht, dass Gräfenhäusling mit gemeindlichen Bauflächen entwickelt werden soll. Die Bauflächen in den anderen Ortsteilen dienen fast ausschließlich für ortsansässige Familien bzw. deren Kinder.

Für den Ortsteil Wattendorf sind die Ausweisungen nach Verkleinerung (und Verschiebung) der Neuausweisung W3 fast ausschließlich eine Bestandsanpassung.

Für den Ortsteil Mährenhüll sind es ca. 5.400 m² Neuausweisung.

Der Ortsteil Bojendorf umfasst in Summe ca. 1,59 ha an Neuausweisungen. Diese Ausweisungen dienen zum großen Teil den ansässigen Familien / Höfen zur Erweiterung (Hinterlieger).

Für den Ortsteil Gräfenhäusling sind es ca. 2,55 ha Neuausweisung. Dieser Flächenvorhalt soll dazu dienen, dass der Ort mit gemeindlichen Bauflächen sukzessive und mit Bedacht entwickelt werden kann. Die Gemeinde strebt die behutsame und bedachte Entwicklung an um den Dorfcharakter zu erhalten. Übergemeindlich ist die Begradigung der Kreisstraße geplant. Das eröffnet die Chance, den Dorfplatz zu gestalten – weg von der reinen Straßenverkehrsfläche zur Aufenthaltsstätte. Als Ausgleich für evtl. weichende Wohnfläche (Umnutzung als Gemeinschaftsfläche / gemeinschaftliche Nutzung) wird ein Teil der Neuausweisung G8 vorgehalten. Eine entsprechende Innenentwicklung bei Umlegung der Kreisstraße wird bedacht.

Für den Ortsteile Schneeberg sind es Bestandsanpassungen (vorhandene Satzungen und Gebäude).

In Summe sind die Neuausweisungen in den Ortsteilen in absolut vertretbarem Maße und begründbar. Wie dargestellt ist der Großteil der Flächen Bestandsanpassung und Abrundung. Das Innenentwicklungspotential wurde abgeschöpft. Gebäudeleerstände, wenn vorhanden, sind nicht verfügbar. Das Flächensparziel wurde beachtet. Bedarf ist nachweislich vorhanden. Auf eine behutsame verträgliche Entwicklung wird geachtet.

Die Begründung wird entsprechend überarbeitet.

Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Darstellung aller Ortsteile auf einem Plan. In der 3. Änderung werden nur die Ortsteile / Ortslagen behandelt.

8. Infrest – Infrastruktur eStrasse GmbH, Schreiben vom 04.08.2022: Der Hinweis zur konkreten Baumaßnahme mit der Empfehlung der Registrierung zur Leitungsanfrage ist Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung.

9. Pledoc GmbH, Schreiben vom 08.08.2022: Es wird zur Kenntnis genommen, dass von der Pledoc verwaltete Versorgungsanlagen nicht betroffen sind. Bei Festsetzung planexterner Flächen (Ausgleichsflächen) werden diese mitgeteilt bzw. erfolgt die erneute Beteiligung am Verfahren.

10. Regierung von Oberfranken, Schreiben vom 15.09.2022: Die Notwendigkeit des zusätzlichen Flächenbedarfs wird dezidiert und nachvollziehbar dargelegt. Die Begründung wird entsprechend überarbeitet.

Bzgl. der Einschneidung von Mischgebietsausweisungen in Schutzgebiete erfolgte die Abstimmung mit der uNB. Die Gemeinde Wattendorf wird den Antrag auf Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Veldensteiner Forst stellen. Als Ersatz werden aus dem Gemeindegebiet Wattendorf Flächen an anderer Stelle in das Schutzgebiet aufgenommen, so dass die Flächenbilanz bei +/- 0 liegt.

11. Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 12.09.2022: Bzgl. der Einschneidung von Mischgebietsausweisungen in Schutzgebiete erfolgte die Abstimmung mit der uNB. Die Gemeinde Wattendorf wird den Antrag auf Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Veldensteiner Forst stellen. Als Ersatz werden aus dem Gemeindegebiet Wattendorf Flächen an anderer Stelle in das Schutzgebiet aufgenommen, so dass die Flächenbilanz bei +/- 0 liegt.

Die Notwendigkeit des zusätzlichen Flächenbedarfs wird dezidiert und nachvollziehbar dargelegt. Die Begründung wird entsprechend überarbeitet.

12. Staatliches Bauamt, Schreiben vom 04.08.2022: Die Hinweise bzgl. der Staatsstraße 2210 werden nachrichtlich übernommen: „Anpflanzungen und Einfriedungen außerorts entlang der Staatsstraße dürfen nur in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt erfolgen, wobei grundsätzlich die erforderlichen Sicherheitsabstände nach der RPS 2009 (Richtlinie für passiven Schutz durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) einzuhalten sind (§1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i.V. mit Art. 29 BayStrWG).

Die Verkehrserschließung ist ausschließlich rückwärtig über das bestehende Ortsstraßennetz vorzunehmen. Einer unmittelbaren Zufahrt zur Staatsstraße 2210 wird außerorts nicht zugestimmt.

Wasser und Abwässer dürfen dem Straßenkörper der Staatsstraße und deren Entwässerungseinrichtungen nicht zugeleitet werde. Der Abfluss des Niederschlagswassers von der Staatsstraße bzw. dem Straßengrundstück darf nicht beeinträchtigt werden (§1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB i.V.m. Art. 9 Abs. 1 BayStrWG).

Lärmschutz: Die für die Berechnung erforderlichen Daten über die jeweilige Straßenlängsneigung und den Straßenbelag sind in der Örtlichkeit zu erheben. Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen. (Verkehrslärmverordnung – 16. BImSchV)“

13. FWO Fernwasserversorgung Kronach, Schreiben vom 05.08.2022: Die Hinweise bzgl. der FWO-Leitung DN 250 GGG mit Steuerkabel werden nachrichtlich übernommen: „Die Anlagen der FWO sind durch Grunddienstbarkeiten dinglich gesichert. Die Außengrenzen des Schutzstreifens (3m beidseitig von Rohrachse) werden bestimmt durch die Lage der Rohrleitung, deren Achse unter der Mittellinie des Schutzstreifens liegt. Auf dem Schutzstreifen dürfen keine Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden.“

14. Anfragen Bürgerschaft, Schreiben vom 31.08.2022: Die Teilfläche der Fl.-Nr. 1256 im Ortsteil Schneeberg soll als Mischgebietsfläche in den FNP aufzunehmen, um die bestehende Scheune bzw. deren Nutzung zugehörig zum Wohnhaus zu sichern. Die angedachte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Der Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet (mit Ersatz an anderer Stelle) wird gestellt. Vorabstimmungen mit der uNB sind erfolgt.

Ebenso soll die Teilfläche der Fl.-Nr. 1288/5 im Ortsteil Schneeberg als Mischgebietsfläche in den FNP aufgenommen werden, um dort einen Hühnerstall mit Auslauf und Holzlege errichten zu dürfen. Wenn der FNP an dieser Stelle geändert würde, sollten die Nachbargrundstücke mit Teilflächen der Fl.-Nrn. 1289 und 1298/2 analog als Mischgebiet ausgewiesen werden, aus Gründen der Gleichbehandlung und um einen sauberen Abschluss der bebauten Ortslage zu erlangen. Die angedachten Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet. Der Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet (mit Ersatz an anderer Stelle) wird gestellt. Vorabstimmungen mit der uNB sind erfolgt.

15. Anfrage Bürger, Schreiben vom 06.09.2022: Ein Bürger fragt an, ob die geplante Ausweisung der Fl.-Nr. 15, Gem. Wattendorf, im Ortsteil Wattendorf als Mischgebietsfläche rück zunehmen sei, um die Weiterentwicklung seiner südlich gelegenen Biogasanlage nicht zu gefährden.

Die Ausweisung W3 wird im südlichen Bereich von der Neuausweisung zurückgenommen. Eine nördlich gelegene Teilfläche wird als Mischgebietsfläche zur Ortsrandabrundung aufgenommen. Diese Teilfläche liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

Beschluss

1. Die zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf, vorgebrachten Bedenken und Anregungen, sowie die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, hat der Gemeinderat von Wattendorf in seiner Sitzung am 12. September 2024 behandelt.

Auf die gefassten Beschlüsse wird verwiesen.

2. Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Georg Dietz vorlegten Änderungsentwurf vom 12.09.2024, mit Abwägung vom 12.09.2024, für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf, und beschließt den Änderungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der Entwurf besteht aus Planzeichnung mit Text und Begründung / Erläuterungsbericht.

Kläranlage Wattendorf; Umstellung auf ein neues Flockungsmittel Der Klärwärter Wattendorf, Herr Martin Popp, wird in der Sitzung über den Test zum Einsatz des Flockungsmittels berichten und die notwendigen Installationsarbeiten in der Kläranlage als Voraussetzung für einen dauerhaften Einsatz.

Folgender Beschluss wurde in der Sitzung am 21.03.2024 gefasst: „Der Gemeinderat entscheidet, dass probeweise für ein Jahr das Flockungsmittel Biosolit 250 kg zu 312,50 € zzgl. Mietkosten für die Pumpe von 50 €/mtl. eingesetzt wird. Kosten entstehen in Höhe von rd. 912,50 € jährlich.

Wenn bzw. sobald es sich bewährt, soll eine eigene Pumpe angeschafft werden.

Der Klärwärter, Herr Popp, erläutert den Gemeinderäten die positiven Veränderungen, die durch den Einsatz des Flockungsmittels festzustellen (Sichttiefe, Abwasserwerte, Sauerstoff, Schlammabsetzvolumen) sind. Die Anlage verträgt mit dem Flockungsmittel mehr Schwankungen. Herr Popp geht davon aus, dass die Kosten für das Flockungsmittel im Jahr rd. 600 € kosten würden.

Es liegt definitiv eine Verbesserung vor. Herr Popp spricht sich für den dauerhaften Einsatz aus, weil eine stetige Zugabe möglich ist und manuell noch nachgeregelt werden kann. Das WWA war vom Versuch informiert. Herr Popp würde nochmals mit dem WWA sprechen und dann für die notwendigen Installationen und die Anschaffung einer Pumpe ein Angebot einholen.

Der Planer, Herr Kampshoff, sollte von den besseren Werten informiert werden.

Im Zuge der Sanierungsmaßnahme sollte lt. H. Popp eine elektronische Steuerung überlegt werden.

Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.

Umsetzung des Kernwegenetzkonzepts Seit der Antragstellung der ILE Jura-Scheßlitz beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken (ALE) vom 24.02.2023 auf Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach Paragraf 1, 4 und 86 FlurbG für die Umsetzung des Kernwegenetzkonzeptes und der nochmaligen Priorisierung von Kernwegen durch den Gemeinderat Wattendorf am 15.06.2023 haben sich die Förderbedingungen für den Bau von Kernwegen grundsätzlich geändert.

Das ALE hat der ILE mitgeteilt, dass ab sofort bei der Umsetzung von Kernwegen der ILE-Bonus in Höhe von 10% entfällt, der Fördersatz von 75% auf 60% reduziert wird und die Planungskosten nicht mehr gefördert werden. Das heißt zukünftig 60% statt 85% Förderung plus Übernahme der Planungskosten.

Unter diesen Bedingungen ist ein Grundsatzbeschluss notwendig, ob die Gemeinde Wattendorf weiterhin an einer Umsetzung des Kernwegenetzkonzeptes interessiert ist oder nicht.

Der Gemeinderat Wattendorf beschließt, auch unter den o.g. veränderten Förderbedingungen an einer Umsetzung des Kernwegenetzkonzeptes festzuhalten.

Durch die geänderten Förderbedingungen ist eine neue Priorisierung nötig. Der 1. Bürgermeister schlägt vor, den Kernweg Nr. WA 02.06 – WA 02.07 (Flurweg von Staatsstraße St 2210 Richtung Großziegenfeld) priorisiert über die ILE Jura-Scheßlitz an das ALE zu melden.

Die Gemeinde würde mit der Priorisierung nur entscheiden, dass sie im System Kernwegeförderung weiterhin verbleibt. Sie kann zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit aussteigen, z.B. bevor eine Planung auf den Weg zu bringen wäre, v.a. für den Fall, dass sich die Förderkonditionen erneut zum Schlechteren ändern.

Beschluss: Der Gemeinderat Wattendorf beschließt, den Kernweg Nr. WA 02.06 – WA 02.07 priorisiert über die ILE Jura-Scheßlitz an das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken zu melden.

Ausbau der GVS Schneeberg von St2210 Nach Rücksprache mit dem Planer, Herrn Kellner soll nun folgender Zeitplan umgesetzt werden: a) KW 36 soll ein Vermessertrupp vor Ort tätig sein.

b) KW 37/38 erfolgt die Kostenschätzung und Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung c) In der KW 39 könnte die beschränkte Ausschreibung (3 – 4 Firmen) mit 3 – 4 Wochen Angebotsfrist erfolgen.

Submission in KW 43/44 Baubeginn ist dann vermutlich erst in 2025, nicht wie geplant in 2024

Herr Kellner wird sich melden, sobald die Kostenschätzung erstellt ist.

Der Zeitplan sollte nochmals besprochen werden, weil evtl. die Ausschreibung im Herbst/Winter mit Baubeginn März 2025 – lt. H. Kellner – zu günstigeren Preisen führen könnte.

Evtl. müsste der Bauhof nochmals die zwei großen Schlaglöcher kontrolliert und provisorisch für den Winter repariert werden.

Die spätere Ausschreibung würde auch ermöglichen, dass der Gemeinderat nochmals über die Kosten lt. Kostenschätzung informiert werden kann, die Maßnahmen vorgestellt werden und die Ausschreibung vom Gemeinderat beschlossen werden könnte.

Beschluss: Die Kostenschätzung muss in der nächsten Sitzung, voraussichtlich Nov. 2024 vorgestellt werden.

Die Ausschreibung soll auf jeden Fall spät. im Nov. 2024 durchgeführt werden, so dass noch in der Dezembersitzung die Vergabe für einen Ausführungszeitraum ab März 2025 beschlossen werden kann.

Die Abstimmung mit den Schneeberger Bürgern soll auf jeden Fall erfolgen.

Der Bauhof soll die problematischen Stellen mit Kaltasphalt ausbessern.

Wasserrechtsverfahren Gemeinde Wattendorf; Informationen zum Bearbeitungsstand Der 1. Bürgermeister berichtet, dass leider noch keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Nur für Gräfenhäusling kristallisiert sich heraus, dass die beiden Becken zu klein sind. Den Termin beim WWA wird H. Kampshoff vereinbaren.

Dorfgemeinschaft Gräfenhäusling; Anschaffung einer Fahne Frankenrechen für den Dorfplatz Die Dorfgemeinschaft hat eine Fahne Frankenrechen mit Kosten in Höhe von 129,95 € angeschafft und bittet die Gemeinde um Überweisung der Geldbetrages.

Der 1. Bürgermeister schlägt vor, dass die Begleichung der Rechnung vom Windparkkonto für Gräfenhäusling erfolgt.

Es wurden bereits für Mährenhüll kleinere Ausgaben geleistet (Christbaubeleuchtung, Schankanlage, Schrank, Besteck usw.), die der Gemeinderat noch per Beschluss absegnen müsste.

Beschluss: Die Fahne für den Dorfplatz Gräfenhäusling wird aus dem Windparkkonto gezahlt.

Die Ausgaben der Ortschaft Mährenhüll werden nachträglich genehmigt und aus dem Windparkkonto beglichen. Der Betrag von 6.000 € ist bei der Beschlussfassung ausdrücklich ausgenommen.

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen Kommunales Ehrenamt; Nachruf, Grabrede usw.

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Richtlinie für „Nachrufe und Grabreden für das kommunale Ehrenamt“. Die Richtlinie ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 14.11.2024 um 19 Uhr statt.

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