Plakataktion der BRK-Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Lichtenfels

Foto: Stephen Bauersachs, BRK
Foto: Stephen Bauersachs, BRK

Zum Weltkindertag haben die BRK-Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Lichtenfels eine Plakataktion gestartet. Das diesjährige Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ wurde von den Kindern und ihren Betreuungskräften in den Tagesstätten zum Anlass genommen, ein großes Plakat zu gestalten, das ausgehängt werden kann, um somit auf die Beachtung der Kinderrechte in der Zukunft hinzuweisen.

Die Leitungskräfte vom BRK-Haus des Kindes „Banzgau“ in Bad Staffelstein, vom BRK-Haus des Kindes PLUS in Altenkunstadt, des Mehrgenerationenhauses Michelau sowie der BRK-Kindertagesstätten „Am Breiten Rasen“ und „Am Klinikum“ in Lichtenfels erläuterten, wie sie auf den Weltkindertag, der heuer seinen 70. Jahrestag begeht, in der Region aufmerksam machen wollen. Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung ist die Idee entstanden, dass jede Einrichtung ein Blatt einer Blume gestalten sollte. Diese Blätter wurden zusammengeführt, wodurch ein großes Wandplakat entstanden ist. Dieses bildete schließlich die Grundlage zur Vervielfältigung von Plakaten, die in nächster Zeit an geeigneten Stellen ausgehängt werden sollen.

Im Rahmen eines Übergabetermins erhielt Landrat und BRK-Kreisvorsitzender Christian Meißner aus der Hand von Ann-Katrin Behr, der Leiterin des BRK-Haus des Kindes PLUS Altenkunstadt, stellvertretend für die Kinder und ihre Kollegen der Einrichtungen, das erste Plakat. Wie Ann-Katrin Behr berichtete, wurden die einzelnen Blätter mit großer Begeisterung von den Kindern gestaltet und sie erfuhren dadurch, wie sie mit ihren Rechten durch den Tag auf der ganzen Welt in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Mitbestimmung von Kindern gehöre, so die Erzieherin, mittlerweile zu einem wichtigen Gestaltungselement in der pädagogischen Arbeit. So gäbe es auch Kinderkonferenzen, in denen Anliegen der Kleinen besprochen werden können.

Christian Meißner zeigte sich ganz begeistert von der Idee der BRK-Leitungskräfte und der Umsetzung durch die BRK-Kinder. Dabei ließ er nicht unerwähnt, wie sich die Kommunen im Landkreis in den letzten Jahren für den Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingesetzt haben. Kinderrechte seien vielfältig und sollten von den Erwachsenen stets im Auge behalten werden, so der Rotkreuz-Chef. Schließlich ergänzte BRK-Kreisgeschäftsführer Thomas Petrak, dass beispielsweise der kommende Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 01.08.2026 nicht nur von den Eltern eingefordert werden könne, sondern letztlich auch ein Kinderrecht darstelle.

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