Stadt Bayreuth entwickelt „Urbanes Gebiet“ im Stadtteil St. Georgen/Insel

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Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes Gebiet im Stadtteil St. Georgen/Insel. Die Fläche einer ehemaligen Nagelfabrik soll in Verbindung mit einem Teil eines angrenzenden städtischen Grundstücks für einen Nutzungsmix aus Wohnen und gewerblichen, sozialen beziehungsweise kulturellen Einheiten entwickelt werden.

Südlich angrenzend soll der Bereich entsprechend des Bestandes – hier ist ein Wohngebäude vorhanden – als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Nördlich der Bahngleise wird das städtische Grundstück von jeglicher Bebauung freigehalten. In diesem Bereich soll eine Mobilitätsstation mit Vorbildfunktion entstehen. Östlich und westlich davon sind zwei kleinere Gewerbeflächen vorgesehen.

Der Bebauungsplanentwurf für das urbane Gebiet kann ab Montag, 12. August, bis einschließlich 24. September auf der Homepage der Stadt Bayreuth unter https://www.o-sp.de/bayreuth/plan/beteiligung.php eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu diesem Projekt abgegeben werden. Diese sollten elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Parallel zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen auch beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden.

Falls eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich Montag bis Freitag jeweils vormittags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag zur Verfügung.

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