Auszeichnung für Forchheimer Recycling-Firma

PM148_Verleihung Umwelt- und Klimapakt

Verleihung Umwelt- und Klimapakt (Foto: privat)

Energieeffizienz, Qualitätssicherung und betrieblicher Umweltschutz stehen für wirtschaftlichen Erfolg. Wie man durch geschicktes Management zu dauerhafter Senkung der laufenden Betriebskosten, zur Entlastung der Umwelt und zur Verbesserung des eigenen Images beiträgt, zeigt Mustafa Cüre vorbildmäßig mit seinem Unternehmen CM Recycling in Forchheim. Er wurde daher diese Woche mit der Teilnehmerurkunde des Umwelt- und Klimapakts Bayern ausgezeichnet.

Mit dem aktuellen Umwelt- und Klimapakt arbeiten die Bayerische Staatsregierung und ihre Partner, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sowie der Bayerische Handwerkstag (BHT) daran, Lösungen im Umgang mit herausragenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen zu entwickeln, um damit Umwelt- und Klimaschutz in Unternehmen und Betrieben voranzubringen.

Der Umwelt- und Klimapakt steht allen bayerischen Unternehmen und Betrieben, gleich welcher Größe offen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist neben den gesetzlichen Vorgaben zusätzlich praktizierter, betrieblicher Umweltschutz.

CM Recycling setzt diesen betrieblichen Umweltschutz dadurch um, dass Lieferanten konsequent aufgefordert werden, möglichst viele Kunststoff-Ausschussteile nach Kunststoffart zu sortieren. Über eine monetäre Vergütung für sortenreine Kunststoffabfälle sowie die Bereitstellung ausreichender Behältnisse motiviert CM Recycling seine Lieferanten, sich am Ressourcenschutz zu beteiligen und den energetischen Müll erheblich zu reduzieren. CM Recycling hat außerdem sämtliche Leuchtstoffröhren in der Produktionshalle durch LEDs ersetzt und konnte so die Stromkosten für die Beleuchtung um 65% senken.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Forchheim war daher sehr erfreut, Herrn Cüre diese Urkunde für sein Engagement im betrieblichen Umweltschutz im Namen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz überreichen zu dürfen.

 

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