MdB Anette Kramme zur Hartz-IV-Debatte: Existenzminimum sichern
Anlässlich der aktuellen Vorstöße zur Neugestaltung von ALG II erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Letzte Woche schossen sie gegen die Rentengarantie, jetzt kratzen Regierungspolitiker wie Michael Fuchs und Max Straubinger auch noch am Existenzminimum für Langzeitarbeitslose. Die Regierung kann sich das Existenzminimum nicht schönrechnen, sonst gibt es sofort die nächste Verfassungsbeschwerde.
Argumente wie Lohnabstandsgebot zählen nicht – was nicht zum Leben reicht, muss erhöht werden. Um das Lohnabstandsgebot zu wahren, unterstützten wir die Regierung gerne bei der Einführung eines existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohns.
Sollte bei der Datenauswertung also herauskommen, dass das ALG II angehoben werden muss, um dem tatsächlichen Bedarf zu entsprechen, dann muss das ALG II eben angehoben werden. Eine eventuelle Anhebung muss in echter Währung erfolgen.
Die SPD steht einer Gutscheinlösung kritisch gegenüber. Wer immer die Eigeninitiative gerade von Langzeitarbeitslosen fordert, darf jetzt nicht zum Instrument der Bevormundung greifen. Gutscheine nehmen keine Rücksicht auf persönliche Talente oder Schwächen. Gutscheine nur für ALG-II-Empfängerinnen und Empfänger führen zu Ausgrenzung. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft mit stigmatisierenden Billig-Schulranzen und ähnlichem für Kinder von ALG-II-Empfängern lehnen wir ab. Außerdem führen Gutscheine zu einem Übermaß an teurer Bürokratie. Die Verwaltung von Abrechnungsbeträgen auf 15 Euro-Niveau, beispielsweise für den Fußballverein, wäre unweigerlich teurer als der Zahlbetrag selbst, Chipkarte hin oder her.
Es geht auch nicht an, dass Kindern von SGB-II-Beziehern kostenloses Mittagessen oder Nachhilfeunterricht gewährt wird, während Kinder von Niedrigverdienern sich dies oft auch nicht leisten können. Hier darf es keine Unterschiede geben.
Frau von der Leyen muss endlich offen legen, welche politischen Vorgaben sie an das Statistische Bundesamt gemacht hat, das die neue Bewertungsgrundlage liefern soll. Außerdem fordern wir die Einberufung einer Nationalen Konferenz zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um ehrlich und offen über die Kostenverteilung der ALG-II-Ausgaben zu entscheiden.
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