Bundesstraße 470: Provisorischer Umbau der Einmündung der Ebermannstädter Straße bei Weilersbach

An der vielbefahrenen Einmündung der Ebermannstädter Straße in die B 470 bei Weilersbach kam es in der Vergangenheit verstärkt zu Unfällen. Die Unfallsituation wird dabei von der Unfallkommission – einem Gremium aus unterer Verkehrsbehörde am Landratsamt, der Polizei und dem Staatlichen Bauamt – intensiv beobachtet und Lösungsansätze erarbeitet.

Verkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße und die Verdeutlichung der Einmündung durch zusätzliche Verkehrszeichen haben bislang noch nicht zur erhofften Erhöhung der Verkehrssicherheit geführt. Die Unfallkommission hat daher beschlossen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Um die Einmündung insbesondere für die einbiegenden Fahrzeuge übersichtlicher zu gestalten, wird künftig der vorhandene Rechtsabbiegestreifen aus Richtung Ebermannstadt bzw. in Fahrtrichtung Forchheim durch eine Gleitwand provisorisch abgetrennt.

Die Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße in Fahrtrichtung Forchheim und Weilersbach werden künftig auf einem Fahrstreifen bis zum Knotenpunkt geführt. Das Rechtsabbiegen in die Ebermannstädter Straße erfolgt dann erst im Bereich der Einmündung. Zur besseren Erkennbarkeit der geänderten Verkehrsführung werden rot-weiß gestreifte Leitwände zwischen dem durchgehenden Fahrstreifen in Richtung Forchheim und dem Rechtsabbiegestreifen in Richtung Weilersbach aufgestellt. Zusätzlich wird eine Fahrbahnmarkierung in gelber Farbe zur besseren Lenkung der Verkehrsströme aufgebracht.

Die neue Verkehrsführung wird voraussichtlich ab Mittwoch, den 7. August 2024 hergestellt.

Die für die Änderungen erforderlichen Bauarbeiten können unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden. Während der Arbeiten kann es zu temporären Beeinträchtigungen und Stauungen kommen.

Das Staatliche Bauamt Bamberg bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Verkehrsbehinderungen, sowie um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.

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