VGN beschließt Anhebung der Fahrpreise zum 1. Januar 2025
Die Fahrpreise im VGN steigen zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 6,28 Prozent. Das hat der Grundvertrags-Ausschuss mit den kreisfreien Städten und Landkreisen im Verkehrsverbund in seiner Sitzung am Montag, 29. Juli beschlossen. Bereits Ende Juni erfolgte der Beschluss der Gesellschafterversammlung, dem Gremium der Verkehrsunternehmen im VGN. Hintergrund sind die für das Jahr 2025 prognostizierten Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen sowie wegfallende Ausgleichsleistungen der öffentlichen Hand für Vergünstigungen aus den zurückliegenden Jahren.
Die jährlich notwendige Anpassung der Fahrpreise berechnet sich nach dem MobiDex, einem Index, der zu gleichen Teilen die prognostizierten Kostensteigerungen der Verkehrsunternehmen, wie auch die Einkommensentwicklung der privaten Haushalte einbezieht. Hinzu kommt ein erhöhter Finanzierungsbedarf durch frühere Entlastungen. So wurde 2020 auf die Anhebung der Fahrpreise verzichtet, ermöglicht durch eine Förderung des Freistaats Bayern und der Städte und Landkreise im VGN.
Diese Förderung fällt nun weg, weshalb die Anhebung nachgezogen werden muss.
Vergünstigungen müssen dauerhaft gefördert werden Damit zeigt sich auf Verbundebene die gleiche Situation wie auch bei der bundesweiten Preisdiskussion um das D-Ticket: Preismildernde Maßnahmen und Vergünstigungen müssen möglichst dauerhaft gefördert werden, ansonsten kann der Ausgleich letztlich nur wieder über die Fahrpreise erfolgen.
„Viele Fahrgäste profitieren heute von preislich ermäßigten Tickets. Dazu gehören das 365-Euro-Ticket VGN für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, das Deutschlandticket und das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende“, erklärt Anja Steidl, Geschäftsführerin VGN.
„Die für Fahrgäste sehr attraktiven Tickets führen jedoch zu Mindereinnahmen, die von der öffentlichen Hand ausgeglichen werden müssen. Damit steigt die Abhängigkeit des ÖPNV von öffentlichen Geldern erheblich an. Gleichzeitig verringern sich die Handlungsspielräume und die Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen.“ Nur noch 30 Prozent Aufwandsdeckung durch Fahrscheine Der Aufwand für die Verkehrsleistungen im VGN erreichte im Jahr 2023 den Rekordwert von einer Milliarde Euro. Mit den Fahrgeldeinnahmen könnten die Verkehrsunternehmen im Durchschnitt nur noch 30 Prozent der Aufwendungen decken. 2019 lag der Anteil noch bei 45 Prozent.
„Angesichts zunehmend leerer Kassen und steigender Kosten ist jetzt schon der Erhalt der vorhandenen Verkehrsangebote eine enorme Herausforderung. Und die noch immer ungewisse Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus, sorgt in der gesamten Branche für Verunsicherung. Die Anpassung der Fahrpreise ist von daher leider unverzichtbar und stellt einen Beitrag zur Sicherung des ÖPNV dar“, so Steidl.
Obwohl der Verkehrsbereich nach wie vor die propagierten Ziele zur Emissionsminderung gesundheits- und klimaschädlicher Schadstoffe weit verfehlt, wird auf nahezu allen Ebenen an der Verhinderung der Verkehrswende in Richtung Umweltverbund (Gehen, Radfahren, Bahn und Bus sowie deren Vernetzung) gearbeitet. Zaghafte Schritte in die richtige Richtung stehen immer wieder vor dem Aus bzw. Roll-back oder werden durch kontraproduktive Maßnahmen konterkariert.