Abkochgebot in Teilbereichen des Rödentaler Stadtteiles Oeslau

symbolbild wasserkocher

Auf Grund einer Belastung mit coliformen Bakterien wurde am Samstag, 27. Juli, auf Anordnung des Gesundheitsamtes am Landratsamt Coburg ein Abkochgebot für einen Teilbereich des Rödentaler Ortsteils Oeslau erlassen. Das Abkochgebot gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen sechs und zehn Tage.

Betroffen sind die folgenden Straßen:

  • Am Steinbruch
  • Banater Weg
  • Berliner Straße
  • Birkenweg
  • Brandenburger Straße
  • Branigleite
  • Bürgermeister Ferdinand Fischer Straße
  • Danziger Straße
  • Dockenäcker
  • Dresdner Platz
  • Eichenweg
  • Gothaer Straße
  • Königsberger Straße
  • Krautäcker
  • Langer Rain
  • Lärchenweg
  • Leipziger Straße
  • Magdeburger Straße
  • Martin-Luther-Straße
  • Ostlandstraße
  • Ostpreußenstraße
  • Pommernweg
  • Sandleite
  • Komplette hintere Schalkauer Straße
  • Schlesierstraße
  • Sonneberger Straße
  • St. Hedwig-Straße
  • St. Joseph-Straße
  • Stettiner Straße
  • Sudetenstraße
  • Thüringer Straße

Folgende Anweisungen sind für das betroffene Gebiet unbedingt zu beachten:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser. Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ebenfalls nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (duschen, baden), für die Reinigung von Bedarfsgegenständen (Geschirr) sowie für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung benutzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert