Verhandlungen am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 31. Kalenderwoche 2024 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

1. Das Strafverfahren gegen den 29-jährigen G. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 31 Fällen sowie 3 Fällen des Versuchs am 01.08.2024, 10:00 Uhr, vor der 4. Strafkammer (Az. 45 KLs 720 Js 5501/23).

Dem Angeklagten liegt zur Last, als sog. Retention Agent in einem von einer größeren Tätergruppierung betriebenen Callcenter in Varna/ Bulgarien aus einer Vielzahl von Personen aus dem deutschsprachigen Raum in Zusammenhang mit mehreren Trading-Plattformen vorgespiegelt zu haben, dass sie durch Einzahlung von Geldern und anschließendem Handel mit verschiedenen Finanzprodukten Gewinne erzielen können.

Dabei soll eine Investition oder ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung durch die Tätergruppierung nicht stattgefunden haben, sondern von Anfang an geplant gewesen sein, die überwiesenen Geldbeträge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeitraum August 2019 bis Juli 2020 soll der Angeklagte im Zusammenhang mit verschiedenen Trading-Plattformen bei div. Kunden einen Gesamtschaden in Höhe von rund 420.000,00 Euro verursacht haben.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt.

2. Das Strafverfahren gegen den 29-jährigen L. wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrug und dessen Versuch am 29.07.2024, 09:30 Uhr, vor der 4. Strafkammer (Az. 44 KLs 2101 Js 6416/24).

Dem Angeklagten liegt zur Last, zwischen November 2023 und April 2024 in zwei Fällen als „Abholer“ einer Bande tätig geworden zu sein, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugsstraftaten durch sogenannte „Schockanrufe“ zusammengetan hat. So soll es am 15.11.2023 zu einer Kontaktaufnahme mit einem in Ingolstadt wohnhaften älteren Opfer gekommen sein, in dem diesem vorgespielt worden sein soll, seine Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und die Staatsanwaltschaft fordere eine hohe Geldsumme, um eine Inhaftierung abzuwenden. Der Geschädigte soll daraufhin mindestens 20 wertvolle Uhren im Wert von mindestens 25.000,00 € an den Angeklagten übergeben haben.

Am 18.04.2024 soll es zu einer inhaltsgleichen Kontaktaufnahme mit einem weiteren, in Forchheim wohnhaften Geschädigten gekommen sein. Dieser habe jedoch die Täuschung erkannt und sich nur zum Schein auf die Übergabe eines Bargeldbetrages in Höhe von 48.000,00 € eingelassen, parallel jedoch die Polizeibehörden verständigt. Noch am 18.04.2024 soll es dann vor dem Wohnhaus des Geschädigten zu einer zum Schein vereinbarten Übergabe gekommen sein, bei dem ein Zugriff der Polizeibehörden stattgefunden habe und der Angeklagte hierbei verhaftet worden sei.

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