Ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 29. Kalen­der­wo­che 2024 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Siche­rungs­ver­fah­ren gegen den 51-jäh­ri­gen L. wegen ver­such­ten Mor­des in 2 Fäl­len und wei­te­rer Delik­te am 15.07.2024, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer (Az. 25 Ks 1107 Js 20466/23).

Dem Beschul­dig­ten liegt zur Last, am 26.10.2023 auf sei­ner ziel­lo­sen Rei­se durch die Bun­des­re­pu­blik in Roß­dorf am Forst ver­sucht zu haben, Gegen­stän­de aus einem Pkw zu ent­wen­den. Er soll hier­bei von einer Zeu­gin über­rascht wor­den sein, wor­auf­hin er in einem zuvor gestoh­le­nen Pkw die Flucht vor einer her­bei­ge­ru­fe­nen Zivil­strei­fe der Poli­zei antrat.

Auf sei­ner mit hoher Geschwin­dig­keit in Rich­tung Bam­berg durch­ge­führ­ten Flucht soll er eine Stra­ßen­sper­re aus zwei Strei­fen­wa­gen, die nahe­zu die gesam­te Stra­ßen­brei­te ver­sperr­ten, umfah­ren haben. Hier­zu sol­le den Grün­strei­fen genutzt haben, auf dem sich ein Poli­zei­be­am­ter befand, auf den der Beschul­dig­te zuge­hal­ten haben soll. Der Beam­te habe sich nur durch einen Hecht­sprung in den Stra­ßen­gra­ben ret­ten kön­nen, sei jedoch noch vom lin­ken Außen­spie­gel am Arm getrof­fen worden.

Im Rah­men der wei­te­ren Ver­fol­gungs­jagd, die nun­mehr auch im Stadt­ge­biet von Bam­berg statt­ge­fun­den haben soll, soll der Beschul­dig­te im Bereich der Zoll­ner­stra­ße mit hohem Tem­po auf das Heck eines dort fah­ren­den Pkw auf­ge­fah­ren sein, um sich sei­nen Flucht­weg zu bah­nen. Erst hier­nach soll es durch ein Ram­men des Flucht­fahr­zeu­ges durch einen wei­te­ren Strei­fen­wa­gen mög­lich gewe­sen sein, die Fahrt des Beschul­dig­ten zu beenden.

Sowohl der Poli­zei­be­am­te als auch die Insas­sen des geramm­ten Fahr­zeugs sol­len im Kli­ni­kum Bam­berg ambu­lant behan­delt wor­den sei­en, es sei nur dem Zufall zu ver­dan­ken gewe­sen, dass sie nicht schwe­rer ver­letzt oder getö­tet wurden.

Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass der Beschul­dig­te auf­grund einer psy­chi­schen Erkran­kung nicht in der Lage gewe­sen ist, das Unrecht der Tat ein­zu­se­hen und nach die­ser Ein­sicht zu han­deln und beab­sich­tigt, die Unter­brin­gung des Beschul­dig­ten in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus zu beantragen.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne:

  • 17.07.2024
  • 26.07.2024
  • 30.07.2024
  • 01.08.2024
  • 02.08.2024

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 42-jäh­ri­gen M., den 41-jäh­ri­gen F. und dem 53jährigen P. wegen uner­laub­tem gewerbs­mä­ßi­gen Han­del­trei­ben mit Can­na­bis und uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln am 17.07.2024, 09:00 Uhr, vor der 3. Straf­kam­mer (Az. 33 KLs 2101 Js 5343/24).

Dem Ange­klag­ten M. liegt zur Last, seit Anfang 2020 einen schwung­haf­ten Han­del mit Betäu­bungs­mit­teln von sei­ner Woh­nung in Hirschaid aus betrie­ben zu haben, er soll hier­bei vor­wie­gend Can­na­bis und Metam­phet­amin gewinn­brin­gend wei­ter­ver­kauft haben. Bei den Ange­klag­ten F. und P. soll es sich um Groß­ab­neh­mer des M. gehan­delt haben, wel­che die bei die­sem erwor­be­nen Betäu­bungs­mit­tel ihrer­seits gewinn­brin­gend im Raum Bamberg/​Forchheim wei­ter­ver­äu­ßert haben sollen.

Fort­set­zungs­ter­min: 25.07.2024

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