Sper­rung der Orts­durch­fahrt Frau­en­dorf / Aktualisierung

symbolbild sperrung

Nach­dem in einem wei­te­ren Bau­ab­schnitt ab dem 15.07.2024 die Besei­ti­gung der unter der Staats­stra­ße St2204 befind­li­chen Teer­schicht beginnt, ist die von der Stadt Bad Staf­fel­stein ver­an­lass­te Mög­lich­keit, an den Wochen­en­den oder am Abend an den betrof­fe­nen Bau­stel­len­be­rei­chen halb­sei­tig in Rich­tung Bad Staf­fel­stein vor­bei­fah­ren zu kön­nen, bis zum Abschluss der Besei­ti­gungs­ar­bei­ten am Orts­aus­gang in Rich­tung Stu­b­lang und im Ein­mün­dungs­be­reich zur Kreis­stra­ße nach Krö­gel­hof nicht mehr möglich.

Für die Anwoh­ner, die ihr Anwe­sen in die­sem Zeit­raum bau­stel­len­be­dingt nicht anfah­ren kön­nen, wer­den aus Stu­b­lang kom­mend vor dem Orts­ein­gang Frau­en­dorf auf dem lin­ken Fahr­bahn­strei­fen der Staats­stra­ße St2204 längs ver­lau­fen­de Park­mög­lich­kei­ten ein­ge­rich­tet. Die ande­re Fahr­bahn­hälf­te ist zwin­gend für den Bau­stel­len­ver­kehr freizuhalten.

Der Rad­ver­kehr kann in Frau­en­dorf die von der Besei­ti­gungs­maß­nah­me nicht betrof­fe­nen Geh­we­ge fuß­läu­fig nutzen.

Es wird noch­mals dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die seit 10.06.2024 ange­ord­ne­te Voll­sper­rung der Orts­durch­fahrt Frau­en­dorf Fol­ge von bau­li­chen Maß­nah­men ist, wel­che durch die Stadt Bad Staf­fel­stein, die Stadt­wer­ke Lich­ten­fels und das staat­li­che Bau­amt Bam­berg durch­ge­führt wer­den. Die­sen obliegt als Bau­her­ren auch eine Infor­ma­ti­ons­pflicht der Bevöl­ke­rung. Sofern Rück­fra­gen zu den bau­li­chen Maß­nah­men, der Voll­sper­rung und der Befah­rungs­mög­lich­keit bestehen, ver­wei­sen wir daher an die­se. Das Land­rats­amt infor­miert ledig­lich zusätz­lich, um die Reich­wei­te der Mel­dung zu erhöhen.

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