Befah­rung der Bam­ber­ger „Ket­ten­brü­cke“ stadtauswärts

symbolbild-strassenbau

Ab Sams­tag, 13. Juli, wird die Befah­rung der Ket­ten­brück­stra­ße stadt­aus­wärts in Rich­tung Obe­re König­stra­ße wie­der mög­lich sein. Es wird Platz geschaf­fen für den Ver­kehr, indem der Kran für den Neu­bau eines Wohn- und Geschäfts­hau­ses abge­baut wird. Zur Fer­tig­stel­lung der Arbei­ten an dem Gebäu­de ist jedoch wei­ter­hin eine – wenn auch deut­lich redu­zier­te – Bau­stel­len­ein­rich­tung not­wen­dig. Die­se lässt in Abspra­che mit der Poli­zei nur die ein­sei­ti­ge Nut­zung durch Kraft­fahr­zeu­ge stadt­aus­wärts zu. Die Umlei­tung in Rich­tung Haupt­wach­stra­ße bleibt über die Obe­re König­stra­ße, Luit­pold­brü­cke und Hein­richs­damm bestehen. Der Fuß- und Rad­ver­kehr kann in bei­de Rich­tun­gen pas­sie­ren. Die­se Rege­lung wird vor­aus­sicht­lich bis 20. Dezem­ber 2024 gelten.

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