Land­ge­richt Bam­berg: „Deals“ im Ver­fah­ren gegen mut­maß­li­che „Geld­au­to­ma­ten­spren­ger“

Symbolbild Justiz

In dem Ver­fah­ren 35 KLs 2110 Js 13375/22 ist es bis­lang mit 13 der Ange­klag­ten zu einer Ver­stän­di­gung im Sin­ne von § 257c StPO (sog. „Deal“) gekommen.

Gegen eine weit­rei­chen­de Ein­las­sung zu den erho­be­nen Vor­wür­fen haben sich das Gericht, die Ange­klag­ten und die Staats­an­walt­schaft auf eine Ober- und Unter­gren­ze der Stra­fe geei­nigt, in der sich die jeweils zu ver­hän­gen­de Frei­heits­stra­fe bewe­gen wird.

Auf die­ser Grund­la­ge ver­kürzt sich die durch­ge­führ­te bzw. noch durch­zu­füh­ren­de Beweis­auf­nah­me erheb­lich. Der­zeit geht die Kam­mer davon aus, dass aus­schließ­lich die Ver­neh­mung von drei Zeu­gen und einer Sach­ver­stän­di­gen für DNA-Ana­ly­se erfor­der­lich sein wird. Es besteht somit die Mög­lich­keit, dass bereits am kom­men­den Mitt­woch (10.07.2024) mit den Schluss­vor­trä­gen begon­nen wer­den wird. Zu deren Dau­er und damit auch der Anzahl der Ver­hand­lungs­ta­ge, die hier­für ins­ge­samt in Anspruch genom­men wer­den, kann der­zeit kei­ne Aus­sa­ge getrof­fen wer­den. Mit einer Ver­kün­dung des Urteils ist spä­tes­tens am elf­ten Tag nach der Haupt­ver­hand­lung zu rechnen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert