Grüne Anfrage im Stadtrat in Coburg zum Gewässerentwicklungskonzept von 2012
Kommunen sind dafür verantwortlich, dass sich die Gewässer 3. Ordnung bis 2027 in einem guten ökologischen Zustand befinden. So fordert es die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – (siehe §27 bis 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Leider sind die meisten Gewässer für die Stadt Coburg zuständig ist nur in einem mäßigen bis schlechten Zustand. 2011 wurde für die Stadt Coburg ein Gewässerentwicklungskonzept mit Strukturgütekartierung für ausgewählte Gewässer 3. Ordnung erstellt um den ökologischen Zustand unserer heimischen Gewässer zu verbessern. Da nach der Veröffentlichung des Gewässerentwicklungskonzepts im Jahr 2012 bereits 12 Jahre vergangen sind, hier ein paar Fragen dazu – mit der Bitte um Beantwortung
- Welche Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungskonzepts wurden seit seiner Erstellung
im Jahre 2011 umgesetzt? - Welche Fortschritte macht die Flächenbeschaffung entlang der Fließgewässer?
- Welche finanziellen Mittel wurden in den letzten 12 Jahren und werden künftig jährlich für die
ökologischen Gewässerentwicklung bereitgestellt? - Wurden staatlichen Fördermittel zum Hochwasserschutz und zur ökologischen
Verbesserung beantragt und welche wurden bewilligt? Wenn ja, welche Maßnahmen waren
das? Wenn nein, warum wurden diese, bis zu 90% geförderten Maßnahmen nicht genutzt? - Gibt es eine Strategie / einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen?
- Welche Maßnahmen sind bis 2027 geplant?
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