EM 2024: Auto­kor­sos in Coburg – nur mit Sinn und Vernunft

Egal ob Hoch­zei­ten, Sie­ge der Natio­nal­mann­schaf­ten oder sons­ti­ge Anläs­se: es ist immer schön, wenn es was zu fei­ern gibt. Aber wenn Mit­men­schen durch das Ver­hal­ten von Fei­ern­den beläs­tigt oder gar gefähr­det wer­den kann das von poli­zei­li­cher Sei­te nicht mehr tole­riert werden.

Seit der WM 2006 im eige­nen Land bahnt sich auch in Coburg nach einem Sieg der jeweils favo­ri­sier­ten Mann­schaft der ein oder ande­re Auto­kor­so sei­nen Weg durch die Innenstadt.

Die­se „spon­ta­nen“ und oft­mals laut­star­ken Fahr­zeug­kon­vois sind streng genom­men ille­gal und bedür­fen vor dem Zusam­men­schluss einer Erlaub­nis im Sin­ne der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung, wel­che nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung durch das ört­li­che Ord­nungs­amt unter stren­gen Auf­la­gen erteilt wird.

Das bedeu­tet im Umkehr­schluss, dass jeder Teil­neh­mer, der sich an einem nicht geneh­mig­ten Auto­kor­so betei­ligt, grund­sätz­lich mit einem Buß­geld rech­nen muss.

Aber auch das indi­vi­du­el­le Ver­hal­ten der ein­zel­nen Teil­neh­mer kann zu einer Sank­ti­on füh­ren. So ent­wi­ckeln sich Hup­kon­zer­te schnell zu Ruhe­stö­run­gen und Alko­hol ist – wie auch sonst – am Steu­er selbst­ver­ständ­lich tabu, genau­so wie das Befah­ren der Fuß­gän­ger­zo­ne. Es gel­ten also auch wäh­rend der EM wei­ter­hin alle im Gesetz ver­an­ker­ten Ver­kehrs­re­geln, wie die Anschnall­pflicht, rote Ampeln und Stopp­schil­der sowie Geschwin­dig­keits­li­mits und Handyverbot.

Sobald sich die Fahr­zeu­ge bewe­gen, ist das Posie­ren auf der Motor­hau­be und den Fahr­zeug­dä­chern, das Ste­hen in Cabrio­lets oder das Ein­fah­ren in Fuß­gän­ger­zo­nen in jedem Fall ver­bo­ten. Auf­grund hoher Ver­let­zungs­ge­fahr soll­te auch vom Hin­aus­leh­nen aus dem Fahr­zeug abge­se­hen werden.

Beson­ders bei spät abends statt­fin­den­den Auto­kor­sos gilt es trotz des Bedürf­nis­ses, laut­stark sei­ne Freu­de aus­zu­drü­cken, dem berech­tig­ten Anspruch auf Nacht­ru­he sei­tens der Mit­men­schen rück­sichts­voll zu begegnen.

Klei­ne Natio­nen­fähn­chen in den Sei­ten­schei­ben oder Auf­kle­ber am Auto stel­len im Gegen­satz dazu kein Ver­bot dar, solan­ge die freie Sicht des Fah­rers gewähr­leis­tet ist.

Durch poli­zei­li­che Prä­senz und geziel­te Öffent­lich­keits­ar­beit wird die Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg deut­lich machen, dass rechts­freie Räu­me im Stra­ßen­ver­kehrs wäh­rend der EM-Zeit nicht gedul­det wer­den und bei fest­ge­stell­ten Ver­stö­ßen kon­se­quent einschreiten.

© Simon Kel­ler, PI Coburg, Sach­be­ar­bei­ter Ver­kehr Stadt

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