Bezirkstag Oberfranken fordert angemessene Kostenbeteiligungen und Gesetzesänderungen
Der Bezirkstag von Oberfranken hat in seiner letzten Sitzung eine Resolution verabschiedet. Die dramatische Finanzsituation der oberfränkischen Kommunen erfordert eine deutliche Erhöhung der Finanzausgleichsleistungen des Freistaats und eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Behindertenhilfe. Zudem müssen Einsparpotentiale vom Gesetzgeber konsequent realisiert werden.
Staatsregierung und Bayerischer Landtag werden in der Resolution aufgefordert, den Haushaltsansatz für den staatlichen Belastungsausgleich von derzeit 583,6 Millionen Euro im nächsten Jahr auf mindestens 800 Millionen Euro anzuheben. „Selbst bei einer solchen Erhöhung der Ausgleichsmasse müsste der Hebesatz der Bezirksumlage noch um 3 Prozentpunkte angehoben werden“, beschreibt Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler die schwierigen Rahmenbedingungen. Die Finanzlage der Bezirke könnten nur geänderte Leistungsgesetze und höhere Beteiligungen des Staates nachhaltig verbessern.
Sollten die staatlichen Ausgleichsleistungen 2011 und 2012 nicht entsprechend erhöht werden, droht in Oberfranken die Anhebung des Bezirksumlagehebesatzes um jeweils 5 Prozentpunkte.
Mehr als 90 Prozent der Bezirksausgaben werden für soziale Zwecke aufgewandt. Leistungen wie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung müssen konjunkturunabhängig erbracht werden. Solche Leistungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher wird die Staatsregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, mit der ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung erreicht werden soll. Danach müssen sich der Bund und das Land mit je einem Drittel am Nettoaufwand der Behindertenhilfe beteiligen, fordert der oberfränkische Bezirkstag.
Zudem müssen die von kommunalen Spitzenverbänden in Bayern eingebrachten Sparvorschläge geprüft und zeitnah von Bund und Land umgesetzt werden.
Neueste Kommentare