Bam­ber­ger MdB Schwarz zum neu­en Postgesetz

Andreas Schwarz. Foto: Jörg Hofbauer

Andre­as Schwarz. Foto: Jörg Hofbauer

Die aktu­el­len Rege­lun­gen stam­men noch wei­te­ge­hend aus dem Jahr 1997, einer Zeit, in der digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und Online­han­del noch in den Kin­der­schu­hen steck­ten. Heu­te wer­den in Deutsch­land täg­lich 60 Mil­lio­nen Brie­fe und 10 Mil­lio­nen Pake­te ver­schickt. Das zeigt, wie wich­tig ein ver­läss­li­cher und bezahl­ba­ren Post- und Paket­ser­vice für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ist.

„Der star­ke Rück­gang der Brief­men­gen hat die Aus­fi­nan­zie­rung der flä­chen­de­cken­den Ver­sor­gung mit qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Post­dienst­leis­tun­gen vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen gestellt. Mit den neu­en Rege­lun­gen ist die Ver­sor­gung auch zukünf­tig gesi­chert. Das ist auch für unse­re Regi­on eine rich­tig gute Nach­richt“, sagt der SPD-Abgeordnete.

Eben­falls ver­ein­bart ist, dass die Infra­struk­tur­vor­ga­ben nicht redu­ziert wer­den und damit die Anzahl der Filia­len und Brief­käs­ten erhal­ten und eine Ver­tei­lung auf die gesam­te Flä­che gesi­chert bleibt. Dar­über hin­aus müs­sen sich zukünf­tig alle Unter­neh­men in ein Anbie­ter­ver­zeich­nis bei der Bun­des­netz­agen­tur ein­tra­gen und wer­den vor­ab auf Zuver­läs­sig­keit, Leis­tungs­fä­hig­keit und Fach­kun­de überprüft.

„Als Sozi­al­de­mo­krat freut es mich beson­ders, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufrie­den­stel­len­den Arbeits­be­din­gun­gen in der Paket­bran­che angeht. Mit dem neu­en Anbie­ter­ver­zeich­nis wird end­lich Trans­pa­renz in den Markt gebracht. Dass die Auf­trag­ge­ber in die Pflicht genom­men wer­den und ihre Sub­un­ter­neh­men regel­mä­ßig kon­trol­lie­ren müs­sen, ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen in der Bran­che“, betont Schwarz.

Hier­zu wer­den auch die neu­en Rege­lun­gen zum Umgang mit schwe­ren Pake­ten bei­tra­gen. Neben einer Gewichts­kenn­zeich­nung müs­sen Pake­te über 20 kg zukünf­tig von zwei Per­so­nen zuge­stellt wer­den, außer es steht ein geeig­ne­tes tech­ni­sches Hilfs­mit­tel zur Ver­fü­gung. „Bis Ende des Jah­res wird in einer Ver­ord­nung defi­niert, wel­che Hilfs­mit­tel hier­für in Fra­ge kom­men. Eine Sack­kar­re kann das im fünf­ten Stock ohne Fahr­stuhl sicher nicht sein“, so der Abge­ord­ne­te mit Blick auf die Gesund­heit der Zustel­le­rin­nen und Zustel­ler in Oberfranken.

Die mode­rat ver­län­ger­ten Lauf­zei­ten mit gestie­ge­ner Zuver­läs­sig­keit sor­gen dar­über hin­aus bereits jetzt dafür, dass auf Nacht­flü­ge zur Ver­tei­lung von Brie­fen ver­zich­tet wer­den kann.

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