Stadt Bay­reuth erar­bei­tet Wohn­bau­pro­jekt am Sendelbach

Die Stadt Bay­reuth erar­bei­tet der­zeit die pla­nungs­recht­li­chen Grund­la­gen für ein neu­es Wohn­bau­pro­jekt am Sen­del­bach. Das frag­li­che Grund­stück wird der­zeit von den Stadt­wer­ken Bay­reuth als kos­ten­pflich­ti­ger Park­platz genutzt. Als Art der bau­li­chen Nut­zung sind schwer­punkt­mä­ßig Woh­nen sowie unter­ge­ord­net sozi­al-kul­tu­rel­le und gewerb­li­che Nut­zun­gen vor­ge­se­hen. Aus städ­te­bau­li­chen Grün­den aus­ge­schlos­sen wer­den sol­len Ver­gnü­gungs­stät­ten, Tank­stel­len und Feri­en­woh­nun­gen. Die­se sind nicht gebiets­ver­träg­lich und wür­den zu nicht gewünsch­ten Stör­ef­fek­ten und Span­nun­gen im Plan­um­feld füh­ren. Der Bay­reu­ther Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung am 15. Mai der vor­lie­gen­den Pla­nung zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren Schrit­ten beauf­tragt. Der Bebau­ungs­plan­ent­wurf wird in der Zeit vom 17. Juni bis ein­schließ­lich 17. Juli auf der Home­page der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de unter der Rubrik „Pla­nen, Bau­en“ ver­öf­fent­licht. Das Stadt­pla­nungs­amt weist dar­auf hin, dass Stel­lung­nah­men wäh­rend der Dau­er der Ver­öf­fent­li­chungs­frist abge­ge­ben wer­den kön­nen. Sie soll­ten elek­tro­nisch über­mit­telt wer­den, kön­nen bei Bedarf aber auch auf ande­rem Weg abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.

Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen par­al­lel zur Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net auch beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (Öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, die Pla­nung zu erör­tern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per E‑Mail gestellt wer­den. Falls eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me und Erör­te­rung der Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te Mon­tag bis Frei­tag, jeweils von 8 bis 12 Uhr, und bei Bedarf am Nach­mit­tag zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert