Bezirksschornsteinfeger Heiko Fehd für den Kehrbezirk Marktzeuln bestätigt

Wurde für weitere sieben Jahre verpflichtet: der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Heiko Fehd mit der stellvetretenden Abteilungsleiterin Kathrin Bullmann (li.) und Sachbearbeiterin Corinna Schuberth-Weber (re.)/Foto: Landratsamt Lichtenfels/Sabrina Hofmann

Wurde für weitere sieben Jahre verpflichtet: der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Heiko Fehd mit der stellvetretenden Abteilungsleiterin Kathrin Bullmann (li.) und Sachbearbeiterin Corinna Schuberth-Weber (re.)/Foto: Landratsamt Lichtenfels/Sabrina Hofmann

Herr Heiko Fehd aus Rödental wurde von der Regierung von Oberfranken mit Wirkung vom 01.06.2024 für weitere sieben Jahre für seinen bisherigen Kehrbezirk Marktzeuln zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt und am vergangenen Dienstag im Landratsamt Lichtenfels vereidigt. Aus diesem Grund wies seitens des Landratsamtes Lichtenfels als Aufsichtsbehörde in Stellvertretung Abteilungsleiterin Frau Bullmann den Schornsteinfeger förmlich auf die im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz festgelegten Berufspflichten und Aufgaben hin und verpflichtete ihn zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten. Die Kehrbezirksinhaber führen wichtige Tätigkeiten im Landkreis und den Kommunen aus. Sie sorgen dafür, dass die Feuersicherheit in den Gebäuden gewährleistet ist, zum einen als Beitrag für die öffentliche Sicherheit, zum anderen als Garant für Leben und Gesundheit der Hausbewohner und nicht zuletzt für den Umweltschutz. Hauseigentümer können sich auf die gute Arbeit der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verlassen. Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Hauseigentümer für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau, die Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, das Führen des Kehrbuchs in elektronischer Form, die Vornahme anlassbezogener Überprüfungen und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in ihren Bezirken. Mit Herrn Fehd steht den Hauseigentümern weiterhin ein versierter Bezirksschornsteinfeger zur Seite, der durch sein Fachwissen und seine jahrelange Erfahrung kompetente Beratung vor Ort leistet.

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