GRÜNE in Heroldsbach bekämpft

Pressemitteilung der GRÜNEN Hausen-Heroldsbach:

„In welcher Gemeinde lebe ich eigentlich?“ das fragt sich der langjährige grüne Kreisrat Karl Waldmann, nachdem in seiner Gemeinde Heroldsbach schon kurz nach Aufstellung von Wahlplakatständern nahezu die Hälfte davon attackiert wurden und bis heute keiner unberührt blieb.

Zerstörtes Wahlplakat

Zerstörtes Wahlplakat

Einige wurden kaputt getreten, über Hecken geschmissen, zwei liegen unerreichbar im Hirtenbach, wieder andere wurden abgerissen und liegen dann irgendwo herum.

Und das in Oesdorf genauso wie in Poppendorf oder Heroldsbach selbst.

„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“, sagte schon Immanuel Kant vor mehr als 200 Jahren, und wir alle leben sehr gut in dieser Freiheit, die, seit Gründung der Bundesrepublik, im Grundgesetz verankert ist.

Alle? Alle bis auf einen oder einige Vandalen, die in Heroldsbach und Umland ihr Unwesen treiben.

Restlos alle Wahlplakate von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wurden geschändet und damit Art. 5 des Grundgesetzes „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, wortwörtlich mit Füßen getreten.

Zerstörtes Wahlplakat

Zerstörtes Wahlplakat

Besonders erschreckend finden die ehrenamtlichen Helfer der GRÜNEN, dass wir hier in einem Bundesland leben, in dem aus ihrer Sicht, Zusammenhalt und Erhaltung unserer Kultur in Vereinen und Kommunen besonders gepflegt wird.

Überwachungsmaßnahmen, wie in anderen Ländern, Usus, schienen bislang nicht notwendig zu sein. Im Anbetracht der Tatsache jedoch, dass es wohl auch bei uns Menschen gibt, die tagsüber freundlich lächelnd, nachts zu Kriminellen werden, versteht man die Einführung wie zum Beispiel in den Niederlanden, in Frankreich oder in Großbritannien.

Die Taten sind am 24. Mai zur Anzeige gebracht worden, da es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um Sachbeschädigungen und bei den entfernten Plakatsständern um Diebstahl handelt. Diese Delikte werden mit 2-5 Jahren Freiheitsstrafe, beziehungsweise empfindlichen Geldstrafen geahndet.

„Wir erwarten nicht nur einen fairen Wahlkampf und einen respektvollen Umgang aller demokratischen Parteien untereinander, sondern auch eine klare Verurteilung dieser Straftaten durch die lokalen Partei-Ortsverbände. Vielleicht wird den Verantwortlichen so klar, das sie nicht im Sinne einer Partei handeln“, so Inge Pütz-Nobis vom grünen Ortsvorstand.