Stel­lung­nah­me des Zweck­ver­bands Stadt-Umland-Bahn zur Posi­tio­nie­rung der Baye­ri­schen Bauernverbands

Der Baye­ri­sche Bau­ern­ver­band hat sich gegen die Stadt-Umland-Bahn posi­tio­niert. Wir bedau­ern die­sen Umstand und neh­men nach­fol­gend zu den u.a. in einem ver­teil­ten Fly­er geäu­ßer­ten Beden­ken Stellung.

Der Bau­ern­ver­band kri­ti­siert den Flä­chen­be­darf von ca. 21 ha (Stand 2022). Aktu­el­le Berech­nun­gen erge­ben, dass ins­ge­samt nach aktu­el­lem Pla­nungs­stand ca. 18 ha der­zeit land­wirt­schaft­lich bewirt­schaf­te­te Flä­chen mit der Tras­se der StUB, Bus­hal­te­stel­len und ‑fahr­bah­nen, Park&Ride-Anlagen (P+R) und zu Betriebs­zwe­cken des ÖPNV belegt wer­den. Davon ent­fal­len ca. 6 ha auf Erlan­ger Stadt­ge­biet, ca. 4 ha befin­den sich in Her­zo­gen­au­rach und ca. 8 ha in Nürnberg.

In die­sen Zah­len ist bereits ein pro­zen­tua­ler Unsi­cher­heits­auf­schlag ent­hal­ten, sodass die auf­grund des Pla­nungs­stan­des noch feh­len­de Detail­lie­rung in der Berech­nung abge­deckt wird. Nicht ent­hal­ten ist die Anbin­dung der geplan­ten P+R‑Anlage Haun­dorf an die Tank&Rast-Anlage Aurach an der A3, da der Pla­nungs­stand hier noch kei­ne aus­rei­chend genaue Aus­sa­ge erlaubt. Die P+R‑Anlage selbst sowie Zufahr­ten aus dem unter­ge­ord­ne­ten Stra­ßen­netz sind jedoch in den o. g. Anga­ben bereits enthalten.

Zum Ver­gleich mit Flä­chen im Stra­ßen­bau: Die Auto­bahn-Anschluss­stel­le 84 Erlan­gen-Ten­nen­lo­he umfasst allein bereits eine Flä­che von ca. 15,4 ha, die Tank&Rast-Anlage Aurach an der A3 etwa 15,1 ha, das Auto­bahn­kreuz 83 Fürth / Erlan­gen sogar ca. 28,5 ha. Allein der bestehen­de Anschluss­be­reich B4 / Wein­stra­ße / Kurt-Schu­ma­cher-Str. umfasst bereits etwa 6,5 ha – mehr als die Inan­spruch­nah­me land­wirt­schaft­li­cher Flä­chen durch die StUB in ganz Erlangen.

Allein die­se Zah­len an sich zei­gen, dass die StUB sehr flä­chen­scho­nend geplant ist. Der Zweck­ver­band hat den Bau­ern­ver­band sowie ein­zel­ne Land­wir­te von Anfang an in die Pla­nung ein­be­zo­gen und den Flä­chen­be­darf ins­ge­samt auch durch kon­kre­te Maß­nah­men wei­ter ver­rin­gert. Dies waren z.B.:

  • Opti­mie­rung der Stre­cken­füh­rung in Ten­nen­lo­he an der Hut­wie­se im Dia­log mit allen Nut­zen­den, sodass der Ein­griff in die land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen dort mini­miert wird
  • Umpla­nung zu stre­cken­bün­di­ger Füh­rung auf dem Ade­nau­er­ring anstatt einer Füh­rung daneben
  • Zusa­ge der inten­si­ven Beschäf­ti­gung mit alter­na­ti­ven Aus­gleichs­maß­nah­men zur Reduk­ti­on des Flä­chen­be­darfs (z.B. pro­duk­ti­ons­in­te­grier­ter Ausgleich)

Ganz ohne Ein­griff in bestehen­de land­wirt­schaft­li­che Flä­chen ist die Schaf­fung einer neu­en, kli­ma­scho­nen­den Infra­struk­tur, die unab­hän­gig vom Auto­ver­kehr funk­tio­niert, jedoch nicht mög­lich. Ande­re Erwar­tun­gen wären unrea­lis­tisch und realitätsfremd.

Der Bau­ern­ver­band fürch­tet wei­ter­hin, dass zusätz­lich 114 ha an Poten­zi­al­flä­chen zu Las­ten land­wirt­schaft­li­cher Flä­chen hin­zu­kom­men. Die genann­te Zahl stammt aus der Abschluss­ar­beit einer Stu­den­tin aus dem Jahr 2016, die Flä­chen ent­lang der gesam­ten StUB-Tras­se auf­ge­führt hat, auf denen ihrer Mei­nung nach eine Sied­lungs­ent­wick­lung grund­sätz­lich zum dama­li­gen zeit­punkt mög­lich gewe­sen wäre.

Wesent­li­che wei­te­re Erkennt­nis­se der Stu­den­tin, die in der Arbeit bereits auf­ge­führt sind, wer­den jedoch vom Bau­ern­ver­band nicht genannt:

  • Die Defi­ni­ti­on als Poten­zi­al­flä­che ergibt sich neben der Aus­wer­tung von Flä­chen­nut­zungs­plä­nen etc. vor allem aus Inter­views mit den damals zustän­di­gen Ver­wal­tun­gen. Das Ziel einer Flä­chen­ent­wick­lung, das der Ana­ly­se zugrun­de liegt, liegt also in der Hand von Ver­wal­tung und Poli­tik. Mit dem blo­ßen Vor­han­den­sein von Poten­zi­al­flä­chen allein besteht noch kei­ner­lei Inten­ti­on einer Inan­spruch­nah­me die­ser Flä­chen. Viel­mehr ist ein kom­ple­xes Ziel­sys­tem bei der Pla­nung von Bau­ge­bie­ten zu berück­sich­ti­gen, in das u. a. auch die Mini­mie­rung der Inan­spruch­nah­me land­wirt­schaft­li­cher Flä­chen ein­fließt. Ein Fokus der StUB-tan­gie­ren­den Flä­chen­ent­wick­lun­gen lag schon damals nach Aus­sa­ge des dama­li­gen Erlan­ger Bau­e­refe­ren­ten dar­auf, bestehen­de Flä­chen durch Nach­ver­dich­tung zu ent­wi­ckeln. Das erklär­te Ziel war schon damals – wie in der Arbeit der Stu­den­tin dar­ge­stellt – Innen- statt Außen­ent­wick­lung, um die Flä­chen­in­an­spruch­nah­me zu mini­mie­ren. Für Nürn­berg galt die­se Ziel­set­zung ana­log. Die Rea­li­sie­rung aller Poten­zi­al­flä­chen ist bereits nach Aus­sa­ge der Autorin die­ser Stu­di­en­ar­beit höchst unwahrscheinlich.
  • Die größ­te der auf­ge­führ­ten Poten­zi­al­flä­chen (allein 47 ha der zitier­ten 114 ha, also über 40%) ist die dort genann­te Flä­che „Ade­nau­er­ring“, also das Gebiet im Bereich Erlan­gen West III. Die Ent­wick­lung die­ses Gebiets wur­de durch die Stadt Erlan­gen nach dem Bür­ger­ent­scheid auch für die Zukunft aus­ge­schlos­sen. Auch heu­te bereits ent­wi­ckel­te Gebie­te wie West II (allein 11 ha) sind in den dama­li­gen Poten­zi­al­flä­chen auf­ge­führt. Dies gilt eben­so für die Herzo­Ba­se. Die­se Berei­che wer­den auch ohne StUB schon jetzt rea­li­siert und haben daher kei­nen Bezug zur StUB. Die Argu­men­ta­ti­on des Bau­ern­ver­ban­des mit den auf­ge­führ­ten Flä­chen ist somit sach­lich falsch. Von den ver­blei­ben­den Flä­chen eig­nen sich zudem bei wei­tem nicht alle für eine Sied­lungs­ent­wick­lung, wes­halb sie in einer Nutz­wert­ana­ly­se nach einem umfas­sen­den Kri­te­ri­en­ka­ta­log näher unter­sucht wur­den. Dem­nach sind in Erlan­gen sind nur 24% der Flä­chen (ca. 17 ha) über­haupt denk­bar oder wün­schens­wert. Jede dar­über hin­aus­ge­hen­de Anga­be zu „Poten­zi­al­flä­chen“ gibt nicht die Fak­ten­la­ge wieder.

Zusam­men­fas­send lässt sich fest­hal­ten, dass das allei­ni­ge Vor­han­den­sein land­wirt­schaft­li­cher Flä­chen im Ein­zugs­be­reich einer Stra­ßen­bahn nicht zu Sied­lungs­ent­wick­lung führt und daher auch nicht pau­schal als Argu­ment gegen eine Infra­struk­tur­maß­nah­me her­an­ge­zo­gen wer­den kann. Andern­falls wäre jeder­lei über­re­gio­na­le Infra­struk­tur­maß­nah­me, die einem Mobi­li­täts­be­dürf­nis begeg­nen soll (Stra­ße, neue Bus­hal­te­stel­le, Auto­bahn­aus­bau, Kern­we­ge­netz-Aus­bau), abzulehnen.

Der Bau­ern­ver­band kri­ti­siert dar­über hin­aus, dass die erfor­der­li­chen Aus­gleichs­flä­chen trotz Nach­fra­gen noch nicht quan­ti­fi­ziert wur­den. Im Rah­men des Land­schafts­pfle­ge­ri­schen Begleit­plans (LBP) erfolgt die Ermitt­lung, Beschrei­bung und Bewer­tung vor­ha­ben­be­ding­ter Ein­grif­fe sowie des erfor­der­li­chen Kom­pen­sa­ti­ons­be­darfs und die Erar­bei­tung, Begrün­dung und Dar­stel­lung erfor­der­li­cher Maß­nah­men, vor­ran­gig zur Ver­mei­dung und Mini­mie­rung von Beein­träch­ti­gun­gen sowie zum Aus­gleich oder Ersatz erheb­li­cher Beein­träch­ti­gun­gen. Da die­ser LBP erst in der noch aus­ste­hen­den Geneh­mi­gungs­pla­nung vor­lie­gen wird, kön­nen an die­ser Stel­le noch kei­ne seriö­sen Aus­sa­gen zum not­wen­di­gen Aus­gleichs­be­darf getrof­fen wer­den. Es wäre abso­lut unse­ri­ös, in die­sem Pla­nungs­sta­di­um eine Höhe an Aus­gleichs­flä­chen zu kom­mu­ni­zie­ren, da die­se abhän­gig von der Kon­flikt­prü­fung im Rah­men der Umwelt­prü­fung sind. Die­se wie­der­um ist sehr abhän­gig von Ein­zel­tat­be­stän­den, die abso­lut nicht vor­her­seh­bar sind. Aber allein die gerin­ge Inan­spruch­nah­me der Flä­chen an sich für das Gesamt­pro­jekt ist bereits ein Indi­ka­tor für eine gerin­ge Inan­spruch­nah­me an Aus­gleichs­flä­chen – auch im Ver­gleich mit ande­ren Verkehrs-Infrastrukturmaßnahmen.

Der Bau­ern­ver­band fürch­tet dar­über hin­aus durch den Bau der StUB Aus­wir­kun­gen auf den Bestand regio­na­ler land­wirt­schaft­li­cher Betrie­be und damit ver­bun­de­ne Fol­gen in Bezug auf Ver­sor­gung und Trans­port­we­ge. Tat­säch­lich beträgt die durch­schnitt­li­che Betriebs­grö­ße land­wirt­schaft­li­cher Betrie­be in Bay­ern deut­lich über 30 ha (Daten des LfL), wor­aus sich ergibt, dass der über eine Stre­cken­län­ge von 26 km in drei Stadt­ge­bie­ten ver­teil­te Ein­griff in land­wirt­schaft­lich genutz­te Flä­chen im Umfang von 18 ha kei­nes­wegs eine Grö­ßen­ord­nung dar­stellt, die auch nur ent­fernt dazu her­an­ge­zo­gen wer­den kann, seri­ös mit einer Gefahr für den Bestand von Betrie­ben zu argumentieren.

Somit ergibt sich in der Zusam­men­fas­sung: Der Flä­chen­be­darf der StUB über die gesam­te Stre­cke beträgt ledig­lich etwa 18 ha und bringt einen über­re­gio­na­len Nut­zen mit sich. Auch Land­wir­te pro­fi­tie­ren von Wohl­stand in der Regi­on, weni­ger MIV und damit weni­ger Bedarf an zusätz­li­chen Stra­ßen oder Bus­spu­ren, die im All­ge­mei­nen einen höhe­ren Flä­chen­be­darf nach sich zie­hen. Land­wir­te pro­fi­tie­ren auch, wenn der Ver­kehr kli­ma­freund­li­cher gestal­tet wird, denn am Ende leis­ten wir so einen Bei­trag zum Erhalt unse­rer Lebensgrundlagen.

Wir sehen daher abso­lut kei­ne seri­ös her­leit­ba­re Gefahr für die regio­na­le Land­wirt­schaft bei Umset­zung der StUB und bie­ten wei­ter­hin einen kon­struk­ti­ven Dia­log an.

Dr. Flo­ri­an Janik, Verbandsvorsitzender
Man­dy Gutt­zeit, Geschäftsleiterin


Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter https://​www​.stadt​um​land​bahn​.de/

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